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MITTEILUNG
Ab Jänner 2013 werden die einsprachigen Prüfungen zum Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises aufgrund der abgeänderten Kriterien für die Bewertung und Feststellung der Kenntnis der beiden Sprachen, Italienisch und Deutsch, im Sinne von Art. 3 des DPR vom 26.7.1976, Nr. 752 i.g.F. durchgeführt.
In den schriftlichen einsprachigen Prüfungen werden den Kandidaten und Kandidatinnen neue Texte vorgelegt, die sich an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen anlehnen. Veröffentlicht werden Mustersätze für jedes Niveau.
Für die Niveaus A und B wird es unterschiedliche Texte und Prüfungen geben und zwar in Anlehnung an Art. 3, Absatz 9-bis des DPR Nr. 752/76. Bei der Anmeldung ist das Niveau anzugeben, für welches um Anerkennung eines erworbenen Sprachzertifikates angesucht wird. Man kann sich nur für jenes Niveau der einsprachigen Teilprüfung anmelden, für das man das entsprechende Sprachzertifikat erworben hat.
Die neue einsprachige schriftliche Prüfung besteht aus drei Aufgabenstellungen: einer Zusammenfassung eines Textes, einer Antwort auf eine Frage, welche sich auf den Text bezieht und einer Stellungnahme zum Thema des Textes. Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen die gestellten Aufgaben in syntaktisch vollständigen Sätzen in derselben Sprache des Textes ausführen.
Für das Niveau D ist ein Multiple-Choice-Test als Textverständnis vorgesehen.
Die einsprachige mündliche Prüfung wird in Form eines Gesprächs abgehalten, während dessen die Kandidaten und Kandidatinnen ihre kommunikativen Fähigkeiten in Bezug auf alltägliche oder berufsbezogene Themen unter Beweis stellen.
A - Gleichstellung | B - Gleichstellung | C - Gleichstellung | D - Gleichstellung
Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen
Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen
Die Zweisprachigkeitsprüfung: Praktische Hinweise, Infos zu den verschiedenen Laufbahnen, Formulare zur Einschreibung.
Die Dreisprachigkeitsprüfung: Praktische Hinweise, Infos zu den verschiedenen Laufbahnen, Formulare zur Einschreibung.
A - Niveau
Bezieht sich auf die Funktionsebenen, für die normalerweise ein Doktorat erforderlich ist (Mindestalter: 17 Jahre).
B - Niveau
Bezieht sich auf die Funktionsebenen, für die normalerweise ein Abschlusszeugnis einer Sekundarschule zweiten Grades erforderlich ist (Mindestalter: 17 Jahre).
C - Niveau
Bezieht sich auf die Funktionsebenen, für die normalerweise ein Abschlusszeugnis einer Sekundarschule ersten Grades erforderlich ist (Mindestalter: 14 Jahre).
D - Niveau
Bezieht sich auf die Funktionsebenen, für die ein Abschlusszeugnis der Grundschule erforderlich ist (Mindestalter: 14 Jahre).
Zweisprachigkeitsnachweis ohne weitere Prüfung
Eine Alternative zur herkömmlichen Zweisprachigkeitsprüfung A ist die Kombination aus dem Abschluss einer Oberschule in der einen und dem Abschluss eines Uni-Studiums in der jeweils anderen Sprache.
Anerkennung von Sprachzertifikaten
Die Sprachzertifikate, welche von international anerkannten Körperschaften nach Bestehen einer entsprechenden Sprachprüfung ausgestellt wurden, werden nun auch für die Zweisprachigkeitsprüfung anerkannt.