| Infos für die Landesämter |
| WIR ÜBERARBEITEN RECHTSVORSCHRIFTEN |
| Ihr Amt bzw. Ihre Abteilung hat - oft nach langen Vorarbeiten - einen Entwurf für eine Verordnung oder ein Landesgesetz erstellt. Materielle und technische Fragen wurden geklärt, unterschiedliche Interessen berücksichtigt, Verfahren und Umsetzung auf Effizienz und Wirksamkeit ausgerichtet. Ihr Teil der Arbeit ist erledigt. Jetzt sind andere mit ihrem Fachwissen an der Reihe: Die Rechtsämter der Abteilung 3 überprüfen den von Ihnen verfassten Text aus rechtlicher Sicht, wir prüfen ihn dagegen unter einem sprachlichen Gesichtspunkt, gewissermaßen als erste „Außenstehende“. |
| Bevor Ihr Entwurf an das Beschlussamt geht, wird er also interdisziplinär überprüft, zuerst auf seine rechtliche und danach auf seine sprachliche Korrektheit hin. |
Bei der Überprüfung Ihres Entwurfs aus sprachlicher Sicht stellen wir uns folgende Fragen:
- Ist der Text verständlich formuliert?
- Ist der Text so gegliedert, dass ich ohne Schwierigkeiten finde, was ich suche?
- Wird die Terminologie einheitlich verwendet und ist sie üblich?
- Lassen sich Sachverhalte einfacher ausdrücken?
- Sind einzelne Formulierungen nicht eindeutig genug oder schaffen sie unerwünschten Interpretationsspielraum?
- Gibt es überflüssige Textstellen?
- Fehlen gewisse Elemente im Text?
- Ist der Text einheitlich? Hängen die Normen grammatikalisch, sprachlogisch und materiell zusammen?
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| Ferner achten wir darauf, dass wirklich gleichwertige Fassungen an die Öffentlichkeit gehen, die effektiv dem Sprachgebrauch der verschiedenen Sprachgruppen Rechnung tragen: |
- Entsprechen die Formulierungen dem Sprachgebrauch der jeweiligen Sprachgemeinschaft oder klingen sie übersetzt?
- Lassen sich Bedeutungsnuancen begründen, die durch den Vergleich der beiden Sprachen entdeckt werden? Welche Formulierung ist besser bzw. genauer?
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Als federführendes Amt erhalten Sie von uns Verbesserungsvorschläge, die nicht als Korrekturen zu verstehen sind, sondern als Beitrag zur Diskussion und als Chance zur sachlichen Klärung. Eine solche Zusammenarbeit interdisziplinärer Art fällt sicher nicht immer leicht: Sie haben lange an Ihren Formulierungen gefeilt und lassen nicht gerne daran herumflicken. Dazu kommt oft großer Zeitdruck. Viele Formulierungen sind das Ergebnis heikler Kompromisse und schon allein deswegen unantastbar.
An oberster Stelle sollte jedoch immer die Bedeutung einer klaren Gesetzessprache stehen, die das Funktionieren der Landesverwaltung gewährleistet und somit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärkt.
Für ein so wichtiges Ziel ist der Aufwand sicher mehr als gerechtfertigt. |
Wichtig für eine gute Zusammenarbeit:
- Kündigen Sie umfangreiche Vorhaben bzw. Entwürfe bei der Direktion der Abteilung 3 (z.K. Amt 3.2.) vorzeitig an, um Zeitdruck zu vermeiden
- Liefern Sie die Texte möglichst per E-Mail!
- Liefern Sie uns – möglichst auch per E-Mail - nützliche Unterlagen (Begleitbericht etc.)
- Geben Sie immer eine Ansprechperson Ihres Amtes an, die inhaltliche Auskünfte zum Text geben bzw. uns anderweitig behilflich sein kann, möglichst den federführenden Mitarbeiter bzw. die federführende Mitarbeiterin!
- Prüfen Sie unsere Änderungsvorschläge und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Besprechungstermin mit uns.
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| ABLAUF |
Schicken Sie die Rechtsvorschrift, die Sie überprüfen lassen wollen, mit Angabe einer Ansprechperson an
An die Direktorin der Abteilung 3
RA Dr. Renate von Guggenberg
Landhaus 1
Crispistr. 3
39100 Bozen
Tel. 0471/41 20 20
E-Mail: Anwaltschaft@provinz.bz.it |
| Das zuständige Rechtsamt der Abteilung 3 bearbeitet den Text aus rechtlicher Sicht und leitet Ihnen den überarbeiteten Text bzw. ein rechtliches Gutachten zurück, aufgrund dessen Sie den Text in beiden Sprachen überarbeiten. Sie leiten uns dann die aktualisierte Datei weiter, und wir überprüfen den Text aus sprachlicher Sicht. |
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