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Online-Befragung: Vorabzug der in Anbetracht der neuen Rechtsvorschriften angepassten Ausschreibungsbedingungen für Arbeiten

Um den neuen Kodex der öffentlichen Verträge (GvD. Nr. 50/2016) wirksam anwenden zu können, veröffentlicht die AOV einen Vorabzug der in Anbetracht der neuen Rechtsvorschriften angepassten Ausschreibungsbedingungen für Arbeiten.

Unter dem Aspekt einer tatkräfigen Zusammenarbeit, die zu einer größeren Arbeitsaufteilung beiträgt, werden alle Interessierten gebeten, ihre eigenen Bemerkungen in Bezug auf den Inhalt der Ausschreibungsbedingungen mitzuteilen.

Die Bemerkungen müssen innerhalb Donnerstag 12. Mai 2016 bei der institutionellen E-Mail-Adresse der AOV (agenturauftraege@provinz.bz.it) eintreffen.

AW