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Landesregierung: Grünes Licht für Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist eine der 44 Maßnahmen des Beschäftigungsplans des Landes. Er sieht die Möglichkeit für öffentlich Bedienstete vor, vor ihrer Pensionierung bei vollen Rentenbezügen in Altersteilzeit zu gehen, die so frei werdenden Stellen sollen unter 35-jährigen auf Jobsuche vorbehalten werden. Heute (21. Oktober) hat die Landesregierung dem von den Gewerkschaften und dem Arbeitslandesrat ausgearbeiteten Textentwurf zugestimmt.

Der von der Landesregierung genehmigte Mehrjahresplan für Beschäftigung sieht unter den acht prioritären Maßnahmen auch den Generationenpakt im öffentlichen Dienst vor. Ziel des Generationenvertrags ist es, Bediensteten, die kurz vor der Pensionierung stehen, die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und dafür junge Menschen unter 35 Jahren in den öffentlichen Dienst aufzunehmen. Dies soll ohne Mehrkosten für die Verwaltung einhergehen.

Der heute von der Landesregierung gutgeheißene Vorschlag sieht vor, dass öffentlich Bedienstete mit einem Mindestalter von 60 Jahren oder die maximal drei Jahre vor der Pensionierung stehen, die über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen und die mindestens 28 Dienstjahre beim öffentlichen Arbeitgeber aufweisen, Altersteilzeit beantragen können. Für den Zeitraum bis zur Versetzung in den Ruhestand können sie ihre Arbeitszeit um mindestens 25 und höchstens 50 Prozent der Vollzeitarbeit reduzieren.

Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung erklärte, bezahle das Land die Differenz der Rentenbeiträge für die Mitarbeiter ein, so dass diese keine Einbußen bei ihrer Pension hinnehmen müssten. Allerdings, so Durnwalder, verdienen sie in der Altersteilzeit nicht mehr ihr volles, sondern das im Verhältnis zur Reduzierung der Arbeitszeit geringere Gehalt. „Die dadurch eingesparten Kosten werden zur Abdeckung der Kosten für die Aufnahme der neuen Bediensteten verwendet", so Durnwalder.

Mit den Gewerkschaften wurde bereits im Vorfeld vereinbart, dass in einem Jahr die Auswirkungen des Generationenvertrags gemeinsam überprüft werden.

ohn

Beschlüsse der Landesregierung vom 21.10.2013

Landeshauptmann Durnwalder über die Vorteile des Generationenpakts

Landeshauptmann Durnwalder über die Vorteile des Generationenpakts