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Arbeitsvermittlungszentren im neuen Jahr bis zum 7. Jänner geschlossen

Zugleich mit den Landesämtern bleiben auch die Arbeitsvermittlungszentren am 2. und 5. Jänner 2015 geschlossen. Dafür bieten die Arbeitsvermittlungszentren in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Schlanders und Neumarkt am 7. Jänner verlängerte Öffnungszeiten an und stehen auch am Nachmittag zur Verfügung. Zu Jahresbeginn ist nämlich mit einem höheren Besucherandrang zu rechnen.

Mit Jahresende enden viele Arbeitsverträge. Aufgrund der Schließung der Landesämter können sich Arbeitssuchende erst ab 7. Jänner bei den Arbeitsvermittlungszentren in die Arbeitslosenliste eintragen lassen. Um keinen Tag des Bezuges von Arbeitslosengeld zu verlieren, müssen die Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen ab der Entlassung den Arbeitslosenstatus beantragen.

Aufgrund der gesetzlichen Feiertage und der Schließung der Landesämter an zwei Werktagen, die den Bediensteten der Landesämter vom Urlaubskonto abgezogen werden, ist diese Frist zu Jahresbeginn sehr knapp bemessen. Daher werden die Arbeitsvermittlungszentren am Mittwoch, 7. Jänner, auch am Nachmittag geöffnet sein. „Lange Wartezeiten können dennoch nicht ausgeschlossen werden", sagt der  Abteilungsdirektor für Arbeit Helmuth Sinn. „Daher empfehlen wir, bequem vom Computer zu Hause aus den Arbeitslosenstatus elektronisch zu beantragen", so Sinn. Über www.provinz.bz.it/arbeit ist der Onlinedienst „eJobOle" mit Hilfe der Bürgerkarte abrufbar. Falls die Bürgerkarte noch nicht aktiviert ist, kann dies in der Heimatgemeinde durchgeführt werden.

SAN