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Menschen mit Behinderung: Integration durch gezielte Arbeitsvermittlung

1700 Menschen mit Behinderungen konnten in den vergangenen zehn Jahren durch gezielte Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden. Bei einer Medienkonferenz am Donnerstag (21. Jänner) haben Arbeits- und Soziallandesrätin Martha Stocker, der Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn und der Direktor des Arbeitsservice Georg Ambach Bilanz über die Arbeitseingliederungsprojekte gezogen.

Die Arbeitseingliederungsprojekte für Menschen mit Behinderung standen im Mittelpunkt der Medienkonferenz am heutigen Donnerstag.

"Arbeit bedeutet Wertschätzung, stärkt das Selbstwertgefühl und strukturiert unser Leben", führte Arbeitslandesrätin Stocker bei der heutigen Medienkonferenz in das Thema ein. Deshalb sei Arbeit eines der großen Anliegen im neuen Landesgesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen, das im Juli 2015 verabschiedet worden war und an dessen Durchführungsbestimmungen derzeit intensiv gearbeitet werde. Am heutigen Donnerstag zogen Landesrätin Stocker, der Direktor der Abteilung Arbeit Sinn und der Direktor des Arbeitsservice Ambach Bilanz über die aktuellen Zahlen der Pflichtvermittlungen und Anvertrauensabkommen, informierten über neu geschaffene Arbeitsplätze und Maßnahmen in der Arbeitseingliederung und stellten gesamtstaatliche Neuerungen vor.

"In den vergangenen zehn Jahren ist es gelungen, durchschnittlich 170 Menschen mit Behinderung jährlich durch eine gezielte Arbeitsvermittlung einzustellen, im vergangenen Jahr 2015 waren es sogar 240", zog Arbeits- und Soziallandesrätin Stocker Bilanz. "Dabei geht es uns um eine gezielte Vermittlung, nicht um eine Zuweisung", hob Abteilungsdirektor Sinn hervor. "Mit der richtigen Person am richtigen Platz können wir beständigere Arbeitsverhältnisse erreichen." Anrecht auf Arbeitsvermittlung haben Zivilinvaliden mit physischer, psychischer, sensorieller oder geistiger Behinderung von mehr als 45 Prozent, Arbeitsinvaliden mit einer Invalidität von über 33 Prozent, Kriegs-, Zivilkriegs- und Dienstinvaliden sowie blinde und hörgeschädigte Menschen. Dabei müssen Betriebe mit 15 bis 35 Mitarbeitern einen Invaliden anstellen, Betriebe mit 36 bis 50 Arbeitnehmern zwei Menschen mit Behinderung und Unternehmen mit über 50 Beschäftigten sieben Prozent ihres Personals. Insgesamt sind in Südtirol 1310 Unternehmen der Privatwirtschaft sowie 103 öffentliche Körperschaften dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Dabei sind derzeit etwa 1100 Stellen im privaten und 660 Stellen in der öffentlichen Verwaltung besetzt und Ende des Jahres 2015 insgesamt 776 Menschen mit Behinderung in die Listen der Arbeitsvermittlungszentren eingetragen. Allerdings sind in der Privatwirtschaft noch etwa 2500 Stellen und in der öffentlichen Verwaltung noch 580 Stellen unbesetzt.  Ende des Jahres 2015 waren insgesamt 776 Menschen mit Behinderung in die Listen der Arbeitsvermittlungszentren eingetragen. Ein großes Hindernis bei der Anstellung seien vielfach die Qualifikationen und Anforderungsprofile, welche von den betroffenen Menschen nicht immer eingehalten werden können, erklärten Landesrätin Stocker und Abteilungsdirektor Sinn. So ist etwa in der öffentlichen Verwaltung die Zweisprachigkeit verpflichtend. "Die Landesverwaltung wird jedoch ihren Beitrag zur Arbeitseingliederung leisten und hat 40 neue Stellen für Menschen mit Behinderung vorgesehen", unterstrich Landesrätin Stocker.

Eine besondere Eingliederungsmaßnahme stellt hingegen das Anvertrauungsabkommen dar, das Menschen mit Behinderung erlaubt ihre Fähigkeiten einzusetzen und zu entwickeln. Jährlich werden durchschnittlich rund 390 Menschen über solche Abkommen von den Arbeitsvermittlungszentren in Zusammenarbeit mit den Gesundheits- und Sozialdiensten betreut. "170 Menschen nutzen das Anlern- und Beobachtungsprojekt, 190 hingegen Projekte zur betreuten Arbeitseingliederung und 29 Betroffene bereiten sich auf eine Anstellung vor", berichtete der geschäftsführende Direktor des Arbeitsservice Georg Ambach.

In Bezug auf die Neuerungen des Jahres 2016 wurde anlässlich der Medienkonferenz der neue Termin für die Meldung des Personalstandes vonseiten der Betriebe hervorgehoben: Dieser ist vom 1. Jänner vorläufig auf den 29. Februar verschoben worden. Zudem können Unternehmen in diesem Jahr erstmals Menschen zur Besetzung der Pflichtstellen beim Arbeitsservice namentlich anfordern. Wer hingegen bereits vor seiner Anstellung eine Invalidität von über 60 Prozent oder eine geistige Beeinträchtigung von über 45 Prozent aufgewiesen hat, jedoch nicht über eine gezielte Vermittlung eingestellt wurde, kann jetzt auch zur Erfüllung der Pflichtquote gerechnet werden. Die Arbeitsintegration wird auch weiterhin durch eine volle oder teilweise Rückvergütung der Sozialabgaben an die Arbeitgeber gefördert.

 

 

mp

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