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Abkommen zu Abfederungsmaßnahmen unterzeichnet

Am heutigen 16. März haben die Sozialpartner das Abkommen zu den außerordentlichen sozialen Abfederungsmaßnahmen unterzeichnet. Das Abkommen wird damit bis Ende Dezember 2016 verlängert.

Seit dem Jahr 2009 besteht zwischen dem Land Südtirol und den Sozialpartnern die Möglichkeit, dass Kleinbetriebe mit weniger als 15 Beschäftigten, die aufgrund der Wirtschaftskrise einen Auftragsrückgang zu verzeichnen haben, ihre Mitarbeiter in den sogenannten außerordentlichen Lohnausgleich schicken können. Dabei übernimmt das nationale Sozialversicherungsinstitut NISF/INPS 80 Prozent des Lohns jener Mitarbeiter, deren Arbeitstätigkeit krisenbedingt ausgesetzt wird.

Mit dem am 16. März unterschriebenen Abkommen wird diese Möglichkeit der außerordentlichen sozialen Abfederungsmaßnahmen zum siebten und damit letzten Mal verlängert. An die Stelle der außerordentlichen Abfederungsmaßnahmen wird ein Solidaritätsfonds treten, der sich aus den Einzahlungen der Arbeitgeber speisen wird.

LPA