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Landesarbeitskommission:Handelsketten, Integration und Arbeitslose 50+

Die Verträge im Handel, die Qualifikationen von Menschen mit Behinderungen und die Arbeitslosen 50+ waren gestern (21.6.) Thema in der Landesarbeitskommission.

Die Situation der Mitarbeiter der Handelsketten, die Öffnung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen, die Integration von Menschen mit Behinderungen und Maßnehmen für Arbeitslose über 50 wurden in der Landesarbeitskommission diskut

Die Aufkündigung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages für den Tertiärsektor durch die Großhandelsketten und die zunehmenden Tendenz der Mitarbeiter von Handelsketten, individuelle Arbeitsverträge mit ihren Arbeitgebern abzuschließen, stellen die Südtiroler Landespolitik vor eine neue Herausforderung. Durch eine verstärkte Sensibilisierungsarbeit vonseiten der Gewerkschaften sollen die Arbeitnehmer daher darauf aufmerksam gemacht werden, mit welchen Problematiken diese Entwicklung im Handel verbunden ist und wie sie sich wehren können. Darauf hat sich die Landesarbeitskommission bei ihrer Sitzung am gestrigen Dienstagnachmittag verständigt.

Öffnung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen

Für Diskussion sorgte zudem die vermehrte Öffnung der Geschäfte an Sonn- und Feiertagen. "Die Interessen sind sehr unterschiedlich, sodass es sehr schwierig ist, hier eine einheitliche Position zum Schutz der Arbeitnehmer zu finden", resümiert Arbeitslandesrätin Martha Stocker. Fehlende lokale Ansprechpartner der Handelsketten in Südtirol und die Akzeptanz vieler Südtiroler Familien, an Sonn- und Feiertagen gemeinsam einzukaufen, erschweren die Diskussion zusätzlich. "Wir wollen daher nun Anregungen und Vorschläge sammeln, um in der Landesarbeitskommission auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen", erklärt die Landesrätin die nächsten Schritte.

Menschen mit Behinderungen: Teilqualifikationen anerkennen

Die Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen war ein weiteres Thema in der gestrigen Sitzung der Landesarbeitskommission: Für viele Betroffene ist zwar kein regulärer Abschluss einer Schulausbildung oder Lehre möglich, dennoch erwerben sie Qualifikationen in verschiedenen Bereichen. "Es ist unser Ziel, bei den Betrieben um die Anerkennung dieser Teilqualifikationen und eine größere Bereitschaft zur Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigung – über die Pflichtquote hinaus – zu werben", unterstreicht Landesrätin Stocker. Gemeinsam mit der Landesabteilung Arbeit, dem Dachverband für Soziales und Gesundheit und den Behindertenorganisationen soll daher das neue Gesetz zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und dessen Durchführungsbestimmungen vorgestellt werden.

Maßnahmen für Arbeitslose über 50 Jahre

"Seit 2008 ist ein steiler Anstieg der Arbeitslosenzahl für Arbeitnehmer über 50 Jahren festzustellen", berichtet der Direktor der Landesabteilung Arbeit Helmuth Sinn über das dritte Thema bei der Sitzung der Landesarbeitskommission. Waren im Jahr 2008 noch 834 Menschen über 50 mehr als drei Monate in die Arbeitslosenlisten eingetragen, so sind es derzeit 2.720 Betroffene. "Im Verhältnis ist zwar die prozentuelle Arbeitslosigkeit bei den Arbeitnehmern über 50 Jahren nicht angestiegen, da aufgrund des demographischen Wandels auch der Anteil der über 50-Jährigen, die in Arbeit sind, gewachsen ist", erklärt Sinn. "In absoluten Zahlen ist aber eine Verdreifachung der arbeitslosen Personen über 50 festzustellen." Zu dieser Situation trägt auch die 2012 durchgeführte Aufschiebung des Pensionsalters bei. Sobald eine genaue Auswertung aller Daten vorliegt, wird die Landesarbeitskommission dieses Thema vertiefen und Maßnahmen treffen, um ältere Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Die Herausforderung wird auch bei der Tagung "Der demographische Wandel: Und ich mittendrin" am 13. Oktober diskutiert.

mp

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