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Beschäftigung mit Voucher: Rundschreiben klärt über Details auf

Wie bereits angekündigt, ist ab Montag, 24. Oktober 2016 die Beschäftigung mit Voucher vorab per E-Mail dem Arbeitsinspektorat zu melden.

Das entsprechende Rundschreiben der Landesabteilung Arbeit wurde nun den Arbeitgeberverbänden, den Vereinigungen der Arbeitsrechtsberater und der Steuerberater übermittelt und klärt die formelle Abwicklung der Meldung ans Arbeitsinspektorat, die mindestens 60 Minuten vor Aufnahme der Arbeit mittels Wertgutscheinen per E-Mail an voucher@provinz.bz.it versandt werden muss.

Zur Meldung verpflichtet sind alle Unternehmen und Freiberufler sowie landwirtschaftliche Unternehmen. "Von der Meldepflicht nicht betroffen sind Verbände, Vereinigungen, öffentliche Verwaltungen sowie Privatpersonen, welche beispielsweise die Mithilfe im Haushalt mit Wertgutscheinen bezahlen", unterstreicht der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn. Er weist auch darauf hin, dass die Meldung für jeden einzelnen Arbeitstag mit Angabe der genauen Uhrzeit erfolgen muss. "Eine Ausnahme ist der landwirtschaftliche Bereich, wo mit einer einzigen Meldung bis zu drei aufeinander folgende Tage angegeben werden können", so Sinn.

Bei Nichtbeachtung sind Strafen bis zu 2.400 Euro vorgesehen, weiterhin erforderlich bleibt die Meldung ans NISF/INPS. Das Rundschreiben ist unter folgender Adresse auf der Webseite der Abteilung Arbeit veröffentlicht: http://www.provinz.bz.it/arbeit/service/923.asp.

 

LPA