Aktuelles

Solidaritätsfonds des Landes sichert Mindestleistung

Der bilaterale Solidaritätsfonds des Landes Südtirol steht in den Startlöchern: Das ist das Ergebnis eines Gesprächs von Arbeitslandesrätin Stocker in Rom.

Arbeitslandesrätin Stocker hat heute (22. Juni) die weiteren Schritte mit Maria Grazia Sampietro, Leiterin der Zentraldirektion für Soziale Abfederungsmaßnahmen des NISF, festgelegt. "Der Südtiroler Solidaritätsfonds wurde als Fonds mit Vorbildcharakter gelobt. Wir haben die Zusicherung, dass das technische Rundschreiben des NISF in den nächsten Tagen veröffentlicht wird. Daraufhin kann mit der Ernennung der Mitglieder des Verwaltungsrats vonseiten des Ministeriums der konkrete Startschuss erfolgen", fasst Landesrätin Stocker die positiven Gesprächsergebnisse zusammen.

Die rechtliche Grundlage für die Errichtung des Solidaritätsfonds bildet der Artikel 40 des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 148 vom 14. September 2015. Es eröffnet dem Land Südtirol und dem Trentino die Möglichkeit, einen territorialen und sektorenübergreifenden Solidaritätsfonds zu errichten. Aus diesem Fonds sollen Personen eine einkommensstützende Zuwendung erhalten, die von ihrer Arbeitstätigkeit ausgesetzt sind. Die vormaligen Begünstigungen der außerordentlichen Lohnausgleichskasse sind mit Jahresende 2016 ausgelaufen.

"Mit der Errichtung des territorialen und sektorenübergreifenden Solidaritätsfonds kann im Einvernehmen mit den Sozialpartnern sichergestellt werden, dass die Beiträge, die von den Betrieben mit Sitz in Südtirol als auch von den Arbeitnehmenden, die in Südtirol arbeiten, eingezahlt werden, dann auch auf lokaler und nicht auf gesamtstaatlicher Ebene verwaltet werden", verweist Landesrätin Martha Stocker auf die nicht nur soziale, sondern auch autonomiepolitische Bedeutung des Fonds.

Die ersten Schritte für die Errichtung des Solidaritätsfonds waren noch im vergangenen Jahr gesetzt worden. Die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände hatten am 27. April 2016 das Landesergänzungsabkommen für den lokalen Solidaritätsfonds unterzeichnet. Im Dezember 2016 wurde das Ministerialdekret, das die Gründung des bilateralen Solidaritätsfonds in Südtirol vorsieht, vom Minister für Wirtschaft und Finanzen unterzeichnet und im März 2017 im Amtsblatt der Republik veröffentlicht.

Der bilaterale Solidaritätsfonds des Landes Südtirol wird lokal verwaltet und ist beim Nationalinstitut für soziale Fürsorge NISF mit Sitz in Bozen angesiedelt. Am Fonds sind alle privaten Arbeitgeber mit mehr als fünf Beschäftigten beteiligt. Der Beitragssatz wurde auf 0,45 Prozent festgelegt, die auf der Grundlage der Sozialabgaben berechnet werden. Zwei Drittel gehen dabei zu Lasten des Arbeitgebers, ein Drittel zu Lasten des Arbeitnehmers. Für Arbeitgeber mit weniger als fünf Mitarbeitern ist der Beitritt zum Fonds freiwillig.

Das Rundschreiben der Zentraldirektion des NISF, das die technischen Voraussetzungen für die Einzahlung der vorgesehenen Quoten zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Fonds beschreibt, wurde trotz mehrmaliger Anfrage noch nicht erlassen.

LPA