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Lokaler Solidaritätsfonds startbereit

Der Fonds löst die außerordentliche Lohnausgleichskasse ab. Zwei Jahre nach seiner Gründung ist er jetzt voll funktionsfähig.

Diskutierten über den Solidaritätsfonds: Georg Ambach, Landesrätin Martha Stocker, Sieghart Flader, Francesca Perugini, Helmuth Sinn, Stefania Orlandi, Vincenzo Coccia und Claudio Floridda - Foto: LPA/Ulrike Griesser

Kürzlich organisierte die Landesabteilung Arbeit eine Informationsveranstaltung zum lokalen Solidaritätsfonds. Dieser wird künftig die außerordentliche Lohnausgleichskasse ablösen. Mit den in den Fonds eingezahlten Finanzmitteln werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützt, deren Arbeitstätigkeit reduziert oder ausgesetzt wird, die den Arbeitsplatz verlieren oder von einem Lohnausgleich betroffen sind.

Die Landesrätin für Arbeit, Martha Stocker, konnte neben den Mitgliedern des Verwaltungskomitees des Fonds mit Francesca Perugini, Stefania Orlandi und Vincenzo Coccia auch drei Spitzenfunktionäre der Zentraldirektion des gesamtstaatlichen Instituts für Soziale Fürsorge NISF aus Rom begrüßen, die für die Information zur neuen sozialen Abfederungsmaßnahme gewonnen werden konnten.

Die Referenten des NISF aus Rom zeigten die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung des Fonds auf und betonten, dass das Abkommen der lokalen Sozialpartner aufgrund einer flexiblen Klausel, die Möglichkeit zusätzlicher Unterstützungsmaßnahmen zulässt. Eine solche Initiative müsste vom Verwaltungskomitee beschlossen werden.

Landesrätin Stocker zeigte sich sehr erfreut darüber, dass der Solidaritätsfonds Südtirol als autonomiepolitische Maßnahme somit eine dynamische und daher ausbaufähige Perspektive zum Wohle der Arbeitnehmerschaft in Südtirol bietet.

Dem Start des Solidaritätsfonds gingen verschiedene Schritte von Seiten der Sozialpartner und der Landesabteilung Arbeit voraus. So wurden von den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein Landesabkommen über die Gründung des Fonds unterzeichnet, von der Landesabteilung Arbeit ein Finanzierungsplan ausgearbeitet und sämtliche Obliegenheiten für die Ernennung des Verwaltungskomitees erledigt.

LPA

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