Kopfschutz

Kopfschutz

Der Kopfschutz soll Kopfverletzungen durch Anstoßen, durch pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände oder durch lose Haare verhindern.

Schutzhelme

Der Arbeitsschutzhelm besteht nach DIN EN 397 "Industrieschutzhelme" aus der Helmschale und Innenausstattung. Die Innenausstattung setzt sich aus den Tragbändern, dem Kopfband, Nackenband, Schweißband und Innenpolster zusammen. Der Schutzhelm muss eine hohe Stoßdämpfung und Durchdringungsfestigkeit besitzen, die den Prüfbestimmungen in DIN EN 397 genügen muss. Der Abstand zwischen der Schädeldecke und Innenseite der Helmschale bestimmt den nutzbaren Federweg zur Aufzehrung der Stoßenergie. Die Form der Helmschale soll auftreffende Gegenstände möglichst tangential ablenken. Die Innenausstattung des Helms muss über die Helmschale auf den Kopf wirkende Belastungen verteilen. Das Schweißband muss aus hautfreundlichem Werkstoff bestehen und einen druckfreien Sitz des Schutzhelmes gewährleisten.

Das Nackenband soll in Verbindung mit dem längenverstellbaren Kopfband einen guten Sitz des Helmes auch beim Bücken gewährleisten. Gegebenenfalls sind Schutzhelme gegen Wegfliegen oder Herabfallen durch Kinnriemen zu sichern. Je nach Einsatzbereich sind Belüftbarkeit, Wasserabführung, Reflexion, Brandwiderstand sowie elektrische Isolationsfähigkeit notwendig.

Schutzhelme sind wie folgt zu kennzeichnen:

  • Angabe der Norm DIN EN 397
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers)
  • Größe oder Größenbereich (in cm)
  • CE - Konformitätszeichen

Schutzhelme, die Zusatzanforderungen erfüllen, sind wie folgt zu kennzeichnen:

ZusatzanforderungKennzeichnung
Schutz bei sehr niedriger Temperatur je nach vorgesehener Verwendung "-20øC" oder "-30øC",
Schutz bei sehr hoher Temperatur "+150 øC"
Elektrische Isolierung "440 Vac"
Gestaltfestigkeit bei seitlicher Beanspruchung "RL"
Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall "MM"

Jedem Schutzhelm sind in der Sprache des Verkaufslandes (Südtirol: Deutsch und Italienisch) folgende Informationen beizufügen:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Anweisungen oder Empfehlungen bezüglich Lagerung, Gebrauch, Reinigung, Instandhaltung, Wartung und Desinfektion
  • Einzelheiten über geeignetes Zubehör und zweckmäßige Ersatzteile
  • die Bedeutung der angegebenen Kennzeichnung und der angegebenen Zusatzinformationen und der Anleitung bezüglich der Einsatzgrenzen des Helmes entsprechend den betreffenden Risiken
  • Einsatzgrenze oder Einsatzdauer des Helmes und seiner Bauteile
  • Einzelheiten der für den Transport des Helmes geeigneten Verpackungsart.

Besondere Einsatzbereiche,
Zusatzanforderungen

Schutzhelme für Arbeiten mit Bolzentreibwerkzeugen

Bei Arbeiten mit Bolzentreibwerkzeugen müssen gegen abfliegende Bolzen oder Werkstoffsplitter >Bolzensetzerhelme< getragen werden, die einen breiten umlaufenden Rand und keine Belüftungsöffnungen haben. Dieser Schutzhelm muss einer Beschussprobe genügen. Er besteht aus glasfaserverstärktem Polyester. Auf den zusätzlichen Gesichtsschutz bei allen Arbeiten ist zu achten. Bei Arbeiten mit Bolzenschubwerkzeugen genügt der normale Arbeitsschutzhelm.

Schutzhelme für Bergleute und anderen Untertagearbeiten

Der Schutzhelm darf keine durchgehenden Metallteile aufweisen und muss mit einem Halter für Kopfleuchten und einer Kabelschlaufe versehen sein.

Schutzhelme bei niedrigen Umgebungstemperaturen

Bei niedrigen Umgebungstemperaturen, z. B. in Kühlhäusern, im Freien, werden Schutzhelme verwendet, die die Zusatzanforderung, "Schutz bei sehr niedriger Temperatur" erfüllen. Nach einer Lagerung dieser Helme bei - 20 øC bis -30øC müssen die mechanischen Festigkeits- und Schutzeigenschaften eingehalten sein.

Schutzhelme bei hohen Umgebungstemperaturen

Bei hohen Umgebungstemperaturen, z. B. bei Arbeiten an Hochöfen oder Schmelzöfen werden Schutzhelme verwendet, die die Zusatzanforderung "Schutz bei sehr hoher Temperatur" erfüllen. Die Helmschale wird auf + 150 øC, die Innenausstattung auf + 50 øC temperiert und muss danach den mechanischen Festigkeitsanforderungen genügen.

Schutzhelme für die Land- und Forstwirtschaft

Der Helm muss nach oben abgedeckte, dachgaubenartige Belüftungsöffnungen und eine Regenrinne haben sowie der Zusatzanforderung "Schutz bei sehr niedriger Temperatur" genügen.

Schutzhelme für Arbeiten an elektrischen Anlagen bis 1000 V

Der Helm muss eine ausreichende elektrische Isolationsfähigkeit haben und darf keine durchgehenden Metallteile aufweisen. Bei der Prüfung mit 3 kV Wechselspannung darf während 5 Minuten die durchfließende Stromstärke 1,5 mA nicht überschreiten.

Sonderausführungen

Für Kopfverletzte werden besondere Innenausstattungen geliefert. Je nach Art der Schädigung werden Textilbänder, Leder oder Schaumstoffpolster zur Verteilung der Helmlast auf dem Kopf unter Aussparung von empfindlichen Kopfbereichen verwendet.

Feuerwehrhelme nach DIN EN 433 bestehen häufig aus vergütetem Stahl. Sie sind vielfach mit einem Nackenschutz ausgerüstet. Zur sicheren Befestigung des Helmes auf dem Kopf ist auch ein Kinnriemen vorgeschrieben.

Vollständiger Kopfschutz

Bei speziellen Arbeiten ist ein Helm erforderlich, der auch Gesicht, Nacken und Hals vollständig schützt. Solche Helme bieten Schutz gegen zurückprallende oder herumfliegende staubförmige Partikel und gegen Gase oder Dämpfe, z. B. beim Sandstrahlen, Metallflammspritzen. Das Helmfenster kann aus Stahldrahtsieb mit Luftaustritt oder aus klar- durchsichtigem Polykarbonat und benachbarten Luftaustrittsspalten bestehen. Die Belüftung kann mit Pressluft oder Gebläseluft durchgeführt werden.

Haarschutznetze und Haarschutzhauben

Nach den Unfallverhütungsvorschriften dürfen lose hängende Haare oder Zöpfe in der Nähe bewegter Maschinen- und Triebwerksteile nicht frei getragen werden. Als Schutz sind Haarschutznetzte oder -hauben erforderlich.

Anstoßkappen

Anstoßkappen haben sich z. B. bei Rangierarbeiten zum Schutz vor den Anstoßen bewährt. Die Anforderungen sind in DIN EN 812 "Industrie-Anstoßkappen" festgelegt.