ProPraktika - Praktika-Abkommen online

Wichtige Information

Ab dem 1. Januar 2023 unterliegen Praktikumsvereinbarungen der Stempelsteuer: Die bereits für 2021 und 2022 vorgesehene allgemeine Befreiung wurde nicht verlängert. Außer in den spezifischen Fällen, in denen die geltenden Vorschriften eine Befreiung vorsehen, ist die aufnehmende Struktur verpflichtet, die Stempelsteuer zu entrichten, indem sie die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 Euro versieht.

Mit ProPraktika stellen Sie Ihre Anträge um die Aktivierung eines Ausbildungs- und Orientierungspraktikums in digitaler Form, besonders für Sommerpraktika und jene für benachteiligte Personen.

 

Zugang zu ProPraktika

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Bevor Sie einen Antrag stellen, vergewissern Sie sich im Besitz aller Informationen wie Name, Steuernummer, Versicherungspositionen usw. … zu sein. Sehen Sie sich daher vorher das Online-Formular in ProPraktika an, bevor Sie es ausfüllen.

 

Ablauf

  1. Die aufnehmende Struktur, der beauftragte Arbeitsrechtsberater oder der beauftragte Berufsverband, gibt das Praktikumsprojekt über das eigene Benutzerkonto in das Portal von ProPraktika ein.
  2. Sobald das Projekt telematisch eingereicht wird, erhält die Person unmittelbar einen Hinweis über die Entgegennahme des eingereichten Projektes von Seiten des Arbeitsmarktservice, welcher über ProPraktika und der Übermittlung einer Email die Beitrittserklärung am Projekt bestätigt. Die Entscheidung über den Beitritt erfolgt je nach Komplexität des Falls entweder sofort oder in einem zweiten Moment, in der Regel auf jeden Fall innerhalb von 10 Arbeitstagen, ab dem Moment der Übermittlung des Praktikumsvorschlages.
  3. Die aufnehmende Struktur, welche die Beitrittserklärung von Seiten des Arbeitsmarktservice erhalten hat, ist verpflichtet, das digital signierte Projekt auszudrucken und gemeinsam mit der Praktikantin bzw. dem Praktikanten zu unterschreiben. Im Fall einer minderjährigen Person ist die zusätzliche Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters notwendig. Mit der Unterschrift aller Vertragspartner erlangt das digital genehmigte Praktikum die volle rechtliche Wirksamkeit.
  4. Außer in den Fällen, in denen die geltenden Vorschriften eine Befreiung vorsehen, ist die aufnehmende Struktur verpflichtet, die Stempelsteuer zu entrichten, indem sie die von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung mit einer Steuermarke in Höhe von 16,00 Euro versieht. Die aufnehmende Struktur muss den unterschriebenen Praktikumsvertrag in Originalform aufbewahren und der Praktikantin bzw. dem Praktikanten eine Kopie auszuhändigen.
  5. Die Sommerpraktika sind in der Regel nicht „ProNotel2“-meldepflichtig, es sei denn, der Praktikant/die Praktikantin hat seine/ihre Ausbildung innerhalb der letzten 12 Monate abgeschlossen und möchte sein/ihr Studium NICHT fortsetzen. In diesem Fall kann die „ProNotel2“-Meldepflicht direkt über ProPraktika erfüllt werden.
  6. Sofern minderjährige Praktikantinnen bzw. Praktikanten gefährliche Tätigkeiten ausüben, ist es notwendig, die entsprechende Genehmigung beim Arbeitsinspektorat frühzeitig im Voraus zu beantragen.

 

 

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Weitere Informationen

 

Fragen?

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns:
E-Mail: as@provinz.bz.it
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Kontakte

Arbeitsmarktservice
Amt für Arbeitsvermittlung
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Tel. 0471 418600
E-Mail: as@provinz.bz.it

Bei Unklarheiten bzw. technischen Schwierigkeiten steht ein Help-desk unter der Nummer 0471 418600 zur Verfügung.