FAQ

Liste der Fragen und Antworten

[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Kann die Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen in eine Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen umgewandelt werden?

Ja, der Nicht-EU-Bürger bzw. die Nicht-EU-Bürgerin kann über das Quotensystem eine Umwandlung der Aufenthaltsgenehmigung aus Studiengründen in eine Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen beantragen.

  • Nummer:  1005
  • Autor: S.M.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Nicht-EU-Bürger /Arbeitsgenehmigungen]

Besteht außerhalb des Quotensystems eine Möglichkeit für Nicht-EU-Bürger bzw. Nicht-EU-Bürgerinnen, um eine Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen anzusuchen?

Die Möglichkeit besteht. Artikel 27 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 286/1998, sieht verschiedene Möglichkeiten außerhalb des Quotensystems vor, eine Aufenthaltsgenehmigung für ein abhängiges Arbeitsverhältnis zu erhalten. Diese Möglichkeit ist vom Gesetz grundsätzlich bei hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern bzw. Nicht-EU-Bürgerinnen vorbehalten bzw. jenen, die eine besondere berufliche Befähigung aufweisen. 

  • Nummer:  1007
  • Autor: S.M.
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Vorübergehender Einsatz von Arbeitslosen (LG 11/86)]

Was ist für die Auszahlung des Landesbeitrages notwendig?

Für die Auszahlung des Landesbeitrages übermittelt die aufnehmende Struktur, innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Projektes dem Arbeitsservice Bozen, nur auf elektronischem Weg mittels Excel und PDF-Dokument, folgende Unterlagen: 1) die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden; 2) die meldeamtlichen Daten der eingesetzten Personen, 3) alle Zahlungsbelege im Original oder die beglaubigten Kopien, getrennt nach eingesetzten Personen (außer INAIL-Meldungen), 4) den Betrag der INAIL-Prämie (Codex 0611), 5) falls ein Betrag über 20% gewährt wurde, muss der entsprechende Hinweis angeführt werden, 6) Übersichtstabelle, aus der die Zahlungen an die eingesetzten Personen, getrennt nach Stundenvergütung und Sozialleistungen (NISF und INAIL), hervorgehen. 

  • Nummer:  1100
  • Autor: sd
  • Letzte Aktualisierung: 12.7.2023

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Unternehmensgründung – Im Fall einer Unternehmensgründung mit der Notwendigkeit, die Bediensteten sofort mit dem ersten Tag der Tätigkeit anzustellen, wie kann die Anmeldung der Angestellten termingerecht gemacht werden?
Wenn man nicht im Besitze aller erforderlichen Daten für die vorzeitige Anmeldung der Bediensteten ist, hat man die Möglichkeit, die Anmeldung der Bediensteten innerhalb von fünf Tagen nach dem Tätigkeitsbeginn des Unternehmens zu machen, indem man eine Anmeldung aufgrund „höherer Gewalt" macht. Es wird das Formular UniLav-Anmeldung ausgewählt und im Abschnitt Übermittlungsdaten das Feld „aufgrund höherer Gewalt" ausgewählt und in der Beschreibung "Unternehmensgründung" angegeben.
  • Nummer:  1150
  • Autor: ms
  • Letzte Aktualisierung: 31.5.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Wie muss eine Abmeldung eines Arbeitsverhältnisses getätigt werden, dessen Anmeldung vor dem 1. Dezember 2008 (also mit dem alten System) durchgeführt worden ist?
Ab dem 1. Dezember 2008 müssen alle Meldungen telematisch getätigt werden, also auch Abmeldungen, die sich auf alte Anmeldungen beziehen. Die Abmeldung wird mittels ProNotel2 (Formular UniLav-Abmeldung) durchgeführt.
  • Nummer:  1210
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 28.11.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Telematische Kündigung - Wann ist der Arbeitnehmer verpflichtet die telematische Meldung seiner Kündigung bzw. der Auflösung im gegenseitigen Einverständnis zu tätigen?

Bei folgenden Abmeldegründen ist die telematische Meldung von Seiten des Arbeitnehmers (auch durch das Patronat, Gewerkschaft, bilaterale Körperschaft, Zertifizierungskommission, Arbeitsrechtsberater und Arbeitsinspektorat möglich) verpflichtend:

  • Kündigung
  • Kündigung wegen Pensionierung
  • Kündigung aus triftigem Grund
  • Kündigung aus triftigem oder gerechtfertigtem Grund während der Ausbildungszeit (eines Lehrvertrags)
  • Auflösung im gegenseitigen Einverständnis

Diese Pflicht besteht in folgenden Fällen NICHT:

  • Praktika
  • Haushaltsarbeitsverhältnisse
  • Arbeitsverhältnisse in der öffentlichen Verwaltung
  • kontinuierliche und koordinierte Mitarbeit
  • Kündigungen während der Probezeit
  • Kündigungen/Auflösungen im gegenseitigen Einverständnis von Seiten beschäftigter Eltern bzw. Frauen während der Schwangerschaft (Artikel 55, Absatz 4 Legislativdekret 151/2001)
  • Kündigungen/Auflösungen im gegenseitigen Einverständnis welche im Rahmen von sogenannten "geschützten" Situationen ausgesprochen werden (Art. 2113, Abs. 4, des BGB oder vor Zertifizierungskommissionen laut Art. 76 des Leg.D. 276/2003).

Die telematische Meldung wird über die Web-Seite des Arbeitsministeriums getätigt.

  • Nummer:  1214
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 3.3.2016

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Lehrvertrag – Beim Lehrvertrag sehen die geltenden Bestimmungen einen Rücktritt mit Vorankündigung am Ende der Ausbildungszeit mit Beginn ab dem Datum Ende des Ausbildungszeitraumes vor. Wird in diesen Fällen eine Verlängerung getätigt um den Zeitraum der Vorankündigung zu decken?
Beim Lehrvertrag mit Rücktritt mit Vorankündigung am Ende der Ausbildungszeit (mit Beginn ab dem Datum Ende des Ausbildungszeitraumes) wird am Ende der Ausbildungszeit eine Abmeldung mit dem Abmeldegrund „Rücktritt mit Vorankündigung am Ende der Ausbildungszeit (eines Lehrvertrags)“ und nicht eine Verlängerung getätigt.
  • Nummer:  1215
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 11.12.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Telematische Kündigung – Ist es noch notwendig im Falle einer Kündigung/Auflösung im gegenseitigen Einverständnis in telematischer Form durch den Arbeitnehmer, die Abmeldung des Arbeitsverhältnisses zu schicken?
Die Abmeldung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers muss auch dann getätigt werden, wenn der Arbeitnehmer seine Kündigung/Auflösung im gegenseitigen Einverständnis telematisch vorgenommen hat.
  • Nummer:  1216
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 24.3.2016

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Telematische Kündigung - Was versteht man unter dem Wirkungsdatum im Formular der telematischen Kündigung ?
Das Wirkungsdatum ist das Datum nach dem letzten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist. Ein Beispiel: Enddatum 31.03.2016, Wirkungsdatum 01.04.2016. In diesem Falle wird im Formular Abschnitt 4 als Wirkungsdatum der 01.04.2016 eingetragen.
  • Nummer:  1217
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 26.4.2016

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Disziplinarverfahren – Im Fall von Entlassung am Ende eines Disziplinarverfahrens mit Dienstunterbrechung wie und innerhalb wann ist die Abmeldung zu tätigen?
Im Falle von Entlassung am Ende eines Disziplinarverfahrens mit Dienstunterbrechung, erklärt das Arbeitsministerium mit Rundschreiben 37 vom 12. Oktober 2012, dass die 5 Tage für die Übermittlung der Abmeldung ab endgültiger Auflösung des Vertrages berechnet werden. Dies gilt auch im Falle von rückwirkender Wirksamkeit. Im UniLav-Formular wird das Feld „Datum der Beendigung" aber mit dem Datum des letzten effektiven Arbeitstages ausgefüllt. Dies heißt, dass eine vermeintliche Verspätung eintritt. Damit jedoch keine unnötigen weiteren Schritte erfolgen (Weiterleitung der „verspäteten" Meldung an das Arbeitsinspektorat), genügt es, eine E-Mail an notel@provinz.bz.it zu schreiben, in dem die Meldungsnummer und der Grund der Verspätung angegeben werden.
  • Nummer:  1220
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 26.7.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Welcher Abmeldegrund wird bei der Abmeldung im Falle einer Überschreitung der Höchstdauer der Abwesenheit durch Krankheit (Frist für die Beibehaltung der Stelle) eingegeben?
Bei der Abmeldung im Falle einer Überschreitung der Höchstdauer der Abwesenheit durch Krankheit wird als Abmeldegrund „Entlassung aus objektiv gerechtfertigtem Grund“ eingegeben.
  • Nummer:  1225
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 11.12.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Mutterschaftsurlaub – Wenn am Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses (den man nicht verlängern möchte), eine Arbeitnehmerin sich im obligatorischen Mutterschaftsurlaub befindet, ist es notwendig eine Verlängerung zu tätigen?
Wenn am Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses (den man nicht verlängern möchte), eine Arbeitnehmerin sich im obligatorischen Mutterschaftsurlaub befindet, ist es nicht notwendig den Vertrag zu verlängern; das Enddatum bleibt bestätigt.
  • Nummer:  1230
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 11.12.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abmeldung – Am Ende des Arbeitsverhältnisses ist die Meldung des erfolgten Schlichtungsangebots Pflicht?

Im Fall einer erfolgten Entlassung eines Arbeitnehmers, welcher mit einem „unbefristeten Vertrag mit zunehmendem Schutz“ angestellt wurde, ist die Abmeldung innerhalb von 65 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer weiteren Meldung zu integrieren. Diese weitere Meldung betrifft das erfolgte Schlichtungsangebot. Dieses neue fakultative Rechtsinstitut zur außergerichtlichen Einigung von Streitfällen bezüglich ungesetzlicher Entlassungen ermöglicht dem Arbeitgeber, eine bestimmte Geldsumme dem Arbeitnehmer anzubieten, der dafür auf die Anfechtung der Entlassung verzichtet.

Dieser Vorgang betrifft:

•    Arbeitnehmer, die ab 7. März 2015 unbefristet angestellt wurden;
•    Arbeitnehmer, deren Vertrag nach dem 6. März 2015 von befristet auf unbefristet umgewandelt wurde;
•    Lehrlinge, die ab 7. März 2015 angestellt wurden;
•    Arbeitnehmer in Betrieben, die seit 7. März 2015 die Grenze von 15 Beschäftigten überschritten haben.

Die Meldung ist nur dann zu tätigen, wenn das Schlichtungsangebot effektiv stattgefunden hat.

Die Meldung ist, nach erfolgter Registrierung, mit dem Programm “UNILAV-Conciliazione” über das Portal Cliclavoro zu tätigen; sie kann auch von Seiten von Berechtigten gemacht werden.

Wird diese zusätzliche Meldung nicht getätigt, so sind Verwaltungsstrafen im Ausmaß von 100 bis 500 Euro für jeden betroffenen Arbeitnehmer vorgesehen.

  • Nummer:  1235
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 1.6.2015

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Verlängerung – De-facto-Verlängerung – Im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses, welches nach dem ursprünglich festgelegten Enddatum endet, ist die Abmeldung zu tätigen bzw. auch die Verlängerung mitzuteilen?
Im Fall von De-facto-Verlängerungen eines befristeten Arbeitsverhältnisses laut Artikel 22 Absatz 2 des Legislativdekretes vom 15. Juni 2015, Nr. 81 in geltender Fassung ist nur die Abmeldung bzw. die Umwandlung zu tätigen. Es ist keine Verlängerung für den Zeitraum zwischen dem ursprünglich festgelegten und dem effektiven Enddatum mitzuteilen. (Die Meldepflicht der de-facto-Verlängerungen ist am 25. November 2012 in Kraft getreten und ab dem 28. Juni 2013 abgeschafft.) De-facto-Verlängerungen finden in folgenden Fällen statt: im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses von weniger als 6 Monaten, wenn es nach dem ursprünglich festgelegten Enddatum innerhalb der darauf folgenden 30 Tagen endet; im Fall eines befristeten Arbeitsverhältnisses von 6 oder mehr als 6 Monaten, wenn es nach dem ursprünglich festgelegten Enddatum innerhalb der darauf folgenden 50 Tagen endet.
  • Nummer:  1310
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 15.1.2009

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Verlängerung – De-facto-Verlängerung – Ist die De-facto-Verlängerung auch beim Lehrlingsvertrag anwendbar?
Die De-facto-Verlängerung ist nicht beim Lehrlingsvertrag anwendbar, da dieser Vertrag kein Vertrag auf bestimmte Zeit ist.
  • Nummer:  1311
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 22.4.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Versetzung innerhalb derselben Gemeinde – Ein Arbeitnehmer, angestellt bei einer öffentlichen Verwaltung, wird von einem Sitz zu einem anderen in derselben Gemeinde endgültig versetzt. Ist dies meldepflichtig?
Ja, endgültige Versetzungen sind zu melden, auch falls sie in derselben Gemeinde stattfinden und auch falls es sich um Arbeitnehmer einer öffentlichen Verwaltung handelt.
  • Nummer:  1340
  • Autor: ms
  • Letzte Aktualisierung: 25.3.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Versetzung – Muss eine Meldung bei Verlegung des Rechts- bzw. Arbeitssitzes gemacht werden?
Die Verlegung des Rechts- bzw. Arbeitssitzes wird mit dem Formular „Umwandlung“ und dem Umwandlungskode „Versetzung des Arbeitnehmers“ mitgeteilt, sofern sich dort meldepflichtige Personen befinden. Das Formular muss für jeden einzelnen Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Befinden sich keine meldepflichtigen Personen dort, genügt eine E-Mail an notel@provinz.bz.it.
  • Nummer:  1341
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 15.7.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Änderung der Adresse des Arbeitssitzes – Wenn die Adresse des Arbeitssitzes wegen Straßenneubenennung bzw. Neubestimmung der Hausnummer seitens der Gemeinde geändert wird, ist dann eine Personalversetzungsmeldung zu tätigen?
Nein, sollte sich die Adresse des Arbeitssitzes wegen Straßenneubenennung bzw. Neubestimmung der Hausnummer ändern, ist keine Meldung zu tätigen. Es genügt eine E-Mail an notel@provinz.bz.it. Bei den darauf folgenden Meldungen wird die neue Adresse angegeben.
  • Nummer:  1342
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 14.7.2009

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Vertrag auf bestimmte Zeit wegen Ersatz – Wird eine Person mit der Vertragsart „Vertrag auf bestimmte Zeit wegen Ersatz“ und mit Angabe der Beitragserleichterung angestellt, muss bei einer Verlängerung oder Umwandlung des Vertrages, wenn es sich nicht mehr um einen Vetrag wegen Ersatz handelt, die Person abgemeldet und neu angemeldet werden?
Nein, es reicht eine Verlängerung oder eine Umwandlung zu senden, mit Angabe der neuen Vertragsart und eventuell ohne Angabe der Beitragserleichterung.
  • Nummer:  1350
  • Autor: ms
  • Letzte Aktualisierung: 15.3.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abstellung – Abkommandierung – Welche Vertragsart ist bei einer Meldung einer Abstellung/Abkommandierung eines unbefristeten Beschäftigten einzugeben?
Ab 10.01.2013 ist im Fall einer Abstellung/Abkommandierung eines Beschäftigten, der unbefristet angestellt ist, die Vertragsart des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses einzugeben und zwar „Vertrag auf unbestimmte Zeit“.
  • Nummer:  1400
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 10.12.2008

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abkommandierung an eine Gewerkschaft – Muss die Abkommandierung an eine Gewerkschaft als Umwandlung gemeldet werden?
Die Abkommandierung an eine Gewerkschaft ist eine Unterbrechung der Beschäftigung und folglich nicht meldepflichtig.
  • Nummer:  1410
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 14.7.2009

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abstellung ins Ausland – Muss man im Falle einer Abstellung an einen ausländischen Arbeitgeber auch den Teil des Arbeitgebers, dem der Beschäftigte zur Verfügung gestellt wird, ausfüllen?
Ab 1.04.2010 sind im Falle einer Abstellung an einen ausländischen Arbeitgeber auch die Daten des ausländischen Arbeitgebers anzugeben, mit Ausnahme der Steuernummer und des PatINAIL. Im Feld „Gemeinde“ ist der ausländische Staat einzugeben; bei „Adresse“ ist die ausländische Gemeinde und die Adresse einzugeben.
  • Nummer:  1420
  • Autor: ms
  • Letzte Aktualisierung: 3.3.2010

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]

Abstellung - Abkommandierung – Muss man im Falle einer Entsendung eines Arbeitnehmers nach Italien durch im Ausland ansässige Unternehmen (distacco transnazionale) eine Pflichtmitteilung machen?

Ja, es ist notwendig eine Pflichtmitteilung über das Portal  www.cliclavoro.gov.it, mit dem Formular UNI_DISTACCO_UE zu übermitteln. Das Formular muss vom entsendenden Unternehmen (Firma, die einen oder mehrere Mitarbeiter, einer Firma in Italien zur Verfügung stellt) vorab bis spätestens um 24:00 Uhr des Vortages der Entsendung gesendet werden. Weitere Infos: https://distaccoue.lavoro.gov.it/it-it/

  • Nummer:  1426
  • Autor: tb
  • Letzte Aktualisierung: 30.9.2018

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abstellung/Abkommandierung – Abmeldung – Falls eine Abstellung/Abkommandierung vorzeitig beendet wird, muss eine Richtigstellung getätigt werden?
Falls eine Abstellung/Abkommandierung vorzeitig beendet wird, muss eine neue Umwandlungsmeldung mit Kode „Abstellung/Abkommandierung“ mit Angabe des ursprünglichen Umwandlungsdatums und des neuen Enddatums getätigt werden. Diese Meldung wird als verspätet angezeigt, wird aber nicht sanktioniert. Um die Abmeldung einer Abstellung/Abkommandierung mit ProNotel2 zu vereinfachen, sucht man die entsprechende Meldung unter „Meldungen suchen" und wählt unter Aktion „umwandeln" aus. In der Meldung ist dann nur mehr das Enddatum der Abstellung/Abkommandierung zu ändern.
  • Nummer:  1430
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 22.4.2013

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[Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen]
Abstellung/Abkommandierung – Verlängerung – Wie kann eine Abstellung/Abkommandierung verlängert werden?
Falls eine Abstellung/Abkommandierung verlängert wird, muss eine neue Umwandlungsmeldung mit Kode „Abstellung/Abkommandierung“ mit Angabe des ursprünglichen Umwandlungsdatums und des neuen Enddatums getätigt werden. Diese Meldung wird als verspätet angezeigt, wird aber nicht sanktioniert. Um die Verlängerung einer Abstellung/Abkommandierung mit ProNotel2 zu vereinfachen, sucht man die entsprechende Meldung unter "Meldungen suchen"  und wählt unter Aktion „umwandeln“ aus. In der Meldung ist dann nur mehr das Enddatum der Abstellung/Abkommandierung zu ändern.
  • Nummer:  1440
  • Autor: fm
  • Letzte Aktualisierung: 22.4.2013

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