Aktive Arbeitsmarktpolitik in Südtirol

Von der Strategie zur Umsetzung

Südtirol verfolgt mit absolutem Vorrang die aktive Arbeitsmarktpolitik. Die gültige Strategie und die Umsetzung sind in zwei Dokumenten festgelegt. 
 

Das Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“

Das 2020 verabschiedete Strategiedokument „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ beinhaltet die strategischen Zielsetzungen der Südtiroler Arbeitsmarktpolitik, wie sie von den Sozialpartnern, der Südtiroler Landesregierung und anderen arbeitsmarktpolitischen Akteuren geteilt werden. 

Pressekonferenz (Link zu Youtube) zur Präsentation des Strategiedokumentes Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24 und der ersten getroffenen Maßnahmen durch Landesrat Philipp Achammer, Donatella Califano und Sabine Mayr als Vertreterinnen der Sozialpartner sowie Abteilungsdirektor Stefan Luther (18.01.2021)

Die Notwendigkeit, angesichts der sich abzeichnenden Herausforderungen die Transformationen des Arbeitsmarktes zu gestalten, unterstreicht die Wichtigkeit effizienter arbeitsmarktbestimmter Dienstleistungen für Betriebe, Arbeitnehmende und Arbeitssuchende. Aktive Arbeitsmarktpolitik leisten einen wesentlichen Beitrag sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche als auch auf die soziale Nachhaltigkeit Südtirols.

Die Umsetzung der strategischen Zielsetzungen des Dokumentes „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“ kann durch ein vom Arbeitsmarktservice vorgenommenes Monitoring sowohl von Seiten der Landesregierung als auch von Seiten der Sozialpartner ständig nachvollzogen werden.

Monitoring der Zielwerte 2024 

Der Landesanwendungsplan im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“

Am 28. Juni 2022 hat die Südtiroler Landesregierung den Landesanwendungsplan im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeitsgarantie „GOL“ genehmigt.  

Der Landesanwendungsplan fungiert als operativer Plan zur Umsetzung des Strategiedokumentes „Aktive Arbeitsmarktpolitik 2020-24“. Beide Dokumente räumen der aktiv-gestaltenden Arbeitsmarktpolitik Vorrang ein. Die Dienstleistungsorientierung, das systematische Zusammenwirken von öffentlichen Dienststellen, die Einbeziehung privater Akteure und die starke Nutzung der digitalen Möglichkeiten steht im Mittelpunkt, um Betrieben wie Arbeitsuchenden effiziente arbeitsmarktbestimmte Dienstleistungen in allen Landesteilen anbieten zu können. 

 Monitoring „GOL“

 Jobs Act - wichtigste staatliche Bestimmungen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik

  • Auszug der wichtigsten Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 150 vom 14. September 2015 „Bestimmungen zur Neugestaltung der Rechtsvorschriften für die Arbeitsverwaltungen und die aktive Arbeitsmarktpolitik“ (Jobs act) - INFORMELLE ÜBERSETZUNG DES ITALIENISCHEN GESETZESTEXTES

  • Dienstleistungsnetz für aktive Arbeitsmarktpolitik (Titel I des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 1, 2, 3, 4 und 9)

  • Verwaltung des Arbeitslosenstatus (Titel II des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 150 "Jobs Act" vom 14. September 2015, Artikel 18, 19, 20, 21 und 25) 


Mehrjahrespläne für die Beschäftigungspolitik seit 1997


    Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2013-2020
    Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2007-2013
    Monitoring der Maßnahmen des Mehrjahresplanes für die Beschäftigungspolitik 2000-2006
    Bericht über den Umsetzungsstand der vorgesehenen Maßnahmen - 1. Semester 2005
    Mehrjahresplan für die Beschäftigungspolitik 2000-2006
    Dieser Mehrjahresplan beinhaltet die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Südtiroler Landesregierung und setzt sich mit grundsätzlichen Überlegungen zum Arbeitsmarkt auseinander.
    Dreijahresplan für die Beschäftigungspolitik 1997 - 1999

     

    Arbeitsmarktpolitische Zielwerte 2020-24: Stand und Perspektiven