Die Dienste des Arbeitsvermittlungszentrums

Das Arbeitsvermittlungszentrum kann Ihren Arbeitslosenstatus anerkennen und bestätigen. Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Seite Der Arbeitslosenstatus

Die Arbeitskräftekartei ist ein persönliches Dokument, das alle Ihre gemeldeten Arbeitsperioden in Südtirol auflistet und Ihren aktuellen Beschäftigungsstatus anzeigt. Sie können Ihre Arbeitskräftekartei jederzeit im Arbeitsvermittlungszentrum beantragen, und zwar unabhängig davon, ob Sie gerade arbeitslos gemeldet sind oder nicht: Senden Sie uns eine E-Mail samt Kopie Ihres Personalausweises, wir werden Ihnen Ihre Arbeitskräftekartei zusenden. 

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mittels Einheitsmeldung UNILAV den Beginn, die Beendigung, die Verlängerung oder die Umwandlung eines abhängigen Arbeitsvertrags mitzuteilen. Im Arbeitsvermittlungszentrum erhalten Sie bei Bedarf eine Kopie Ihrer Einheitsmeldung.

Beim Programm GOL handelt es sich um eine Reform im Rahmen des italienischen PNRR, um die Dienstleistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verbessern. Es richtet sich an Arbeitssuchende, die der so genannten Konditionalität unterliegen, insbesondere an Empfänger von sozialen oder anderen Abfederungsmaßnahmen (NASPI oder DIS-COLL, Bürgereinkommen, Mindesteinkommen), aber auch an gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer (junge Menschen unter 30 Jahren, besonders benachteiligte Frauen, Menschen mit Behinderungen, Arbeitnehmer über 55 Jahre, Langzeitarbeitslose), Arbeitnehmer mit sehr niedrigem Einkommen (Working Poor) und Arbeitslose mit geringeren Beschäftigungschancen.

GOL ist eine neue Strategie, die von den Arbeitsvermittlungszentren in ganz Italien umgesetzt wird, um die Beschäftigungschancen der Menschen zu verbessern. Es wird vermehrt in die Umstrukturierung der Dienstleistungen und vor allem in das Aus- und Weiterbildungsangebot investiert. Wenn einer der oben beschriebenen Fälle auf Sie zutrifft, können Sie das Assessment in Anspruch nehmen: In einem etwa einstündigen Gespräch werden Ihre bisherigen schulischen und beruflichen Erfahrungen, Ihre Erwartungen an eine künftige Beschäftigung und an eventuelle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie persönliche Faktoren erhoben, die Ihre Verfügbarkeit für eine Arbeitsaufnahme beeinflussen könnten. Das Ziel des Assessments ist es, Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu bewerten und mögliche Lösungen für etwaige kritische Punkte zu finden.

Am Ende des Gesprächs werden Sie einem der folgenden Maßnahmenwege zugewiesen, die alle das Ziel haben, Ihre Eingliederung/Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu erleichtern:

Berufliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt - wenn das Assessment eine arbeitsmarktnahe Einstufung zeigt. In diesem Fall kann Ihnen ein Beratungs- und Vermittlungsdienst angeboten werden, der Sie bei der Arbeitssuche unterstützt;

Weiterbildung (Upskilling) - wenn das Assessment zeigt, dass Sie zwar etwas weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind, aber immer noch über Kompetenzen verfügen, die am Arbeitsmarkt gefragt sind. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit geboten, an Berufsbildungsmaßnahmen von meist kurzer Dauer teilzunehmen, um Ihre Kenntnisse aufzufrischen;

Umschulung (Reskilling) - wenn das Assessment zeigt, dass Sie weit vom Arbeitsmarkt entfernt sind und Ihre aktuellen Kompetenzen nicht den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen. In diesem Fall wird Ihnen die Teilnahme an Berufsbildungskursen angeboten, um eine neue Qualifikation zu erlangen;

Arbeit und Eingliederung - wenn Ihre Situation komplexer ist, d.h. wenn es Hindernisse und Barrieren gibt, die über die Dimension der Arbeit hinausgehen. In diesem Fall kann zusätzlich zu den den oben beschriebenen Maßnahmen das Netzwerk der territorialen Dienste (je nach Situation Bildungseinrichtungen, Sozial-, soziosanitäre und Gesundheitsdienste, Schlichtungsdienste usw.) aktiviert werden, um eine gemeinsame Fallübernahme zu ermöglichen.

Zur Bestätigung Ihres Arbeitslosenstatus erstellt Ihr/e Vermittler/in im Arbeitsvermittlungszentrum Ihr persönliches Profil und führt ein Beratungsgespräch mit Ihnen. Dabei werden Ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und Stärken in der Datenbank erfasst, um Sie besser und gezielt vermitteln zu können.

Mit der Verabschiedung des Programms GOL – Beschäftigungsfähigkeitsgarantie wurde die Profilerstellung in ein innovatives Assessment integriert, das Ihre Bedürfnisse detaillierter ermittelt und den für Sie am besten geeigneten Weg der aktiven Arbeitsmarktpolitik aufzeigt. 

Ihre Bezugsperson im Arbeitsvermittlungszentrum schließt mit Ihnen eine Leistungsvereinbarung ab. Diese Vereinbarung legt die Form der gegenseitigen Zusammenarbeit fest und definiert sowohl Ihre Aufgaben als auch jene des Arbeitsvermittlungszentrums.
Der Individuelle Aktionsplan enthält die einzelnen Maßnahmen, die Sie während des ersten Beratungsgesprächs und der nachfolgenden Termine mit Ihrer Bezugsperson im Arbeitsvermittlungszentrum vereinbaren. Diese Maßnahmen sollen Ihnen dabei helfen, eine neue Arbeit finden und/oder sich beruflich weiterzubilden.

Bitte beachten Sie, dass die Termine und vereinbarten Maßnahmen verbindlich sind. Personen, die Arbeitslosengeld oder andere einkommensstützende Maßnahmen erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und angemessene Stellenangebote anzunehmen. Das Arbeitsvermittlungszentrum ist verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen anzuwenden, wenn Sie:

  • unentschuldigt einem Beratungstermin fernbleiben,
  • ohne gerechtfertigten Grund eine vereinbarte Maßnahme nicht einhalten oder
  • ein angemessenes Arbeitsangebot ohne gerechtfertigten Grund ablehnen.

Die Sanktionen reichen von Kürzungen des Arbeitslosengeldes bis hin zur Aberkennung des Arbeitslosenstatus und Streichung des gesamten noch zustehenden Arbeitslosengeldes. 


Sie haben die Möglichkeit, gegen eine vom Arbeitsvermittlungszentrum verhängte Sanktion Rekurs einzureichen.

 

 

 

 

Benötigen Sie Hilfe für die Erstellung Ihres Lebenslaufs und Tipps für das Bewerbungsgespräch?
Das Arbeitsvermittlungszentrum kann Sie zu einem kostenlosen Kurs anmelden, um Ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Bei den Beratungsgesprächen im AVZ erhalten Sie Infos über aktuelle Kurse oder wichtige Adressen, um sich über Weiterbildung und Berufsbildung zu informieren oder ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.  Ein großes Kursangebot für die Förderung von Beschäftigung und sozialer Eingliederung wird auch durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.


Ausbildung und Berufe

Diese Ausbildungs- und Orientierungspraktika richten sich an Personen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind und eine (Wieder)Eingliederung in den Arbeitsmarkt anstreben. Ein Praktikum bietet die Möglichkeit, direkt im aufnehmenden Betrieb einen Beruf oder eine Tätigkeit besser kennenzulernen. Ziel des Praktikums ist die Anstellung im Betrieb. Das Arbeitsvermittlungszentrum bietet Unterstützung und Beratung sowohl vor Beginn als auch während des Praktikums.


Auf dieser Seite finden Sie alle nützlichen Informationen zu den Praktika.

Wenn Sie für mehr als 6 Monate den Status der Arbeitslosigkeit nachweisen, können Sie für Dienste und Arbeiten, die im allgemeinen Interesse stehen, von

  • öffentlichen Ämtern und Körperschaften oder
  • Behörden und Diensten, die der Aufsicht der Landesregierung unterstehen, wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Sanitätseinheiten, das Institut für den sozialen Wohnbau, usw. beschäftigt werden.

Um an diesen Projekten mitarbeiten zu können, ist kein Gesuch erforderlich, vielmehr erfolgt eine Namhaftmachung durch die betreffende Verwaltung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den Arbeitsvermittlungszentren des Landes.

Arbeitsvermittlungszentrum Bozen
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
Tel. 0471 418620
E-Mail: avz-bozen@provinz.bz.it
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 09:00 - 15:30

Arbeitsvermittlungszentrum Meran
Sandplatz 10
39012 Meran
Tel. 0473 252300
E-Mail: avz-meran@provinz.bz.it
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 09:00 - 12:00, Donnerstag auch 14:30 - 16:30

Arbeitsvermittlungszentrum Brixen - Sterzing
Regensburger Allee 18
39042 Brixen
Tel. 0472 821260
E-Mail: avz-brixen@provinz.bz.it
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:30 - 12:00, Donnerstag auch 14:30 - 16:30

Arbeitsvermittlungszentrum Bruneck
Rathausplatz 10
39031 Bruneck
Tel. 0474 582360
E-Mail: avz-bruneck@provinz.bz.it
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:30 - 12:00, Donnerstag auch 14:30 - 16:30

Arbeitsvermittlungszentrum Schlanders
Schlandersburg 6
39028 Schlanders
Tel. 0473 736190
E-Mail: avz-schlanders@provinz.bz.it
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 08:30 - 12:00, Donnerstag auch 14:30 - 16:30

Arbeitsvermittlungszentrum Neumarkt
Franz-Bonatti-Platz 2/3
39044 Neumarkt
Tel. 0471 824100
E-Mail: avz-neumarkt@provinz.bz.it
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 09:00 - 12:00, Donnerstag auch 14:30 - 16:15