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Verhältnis zwischen der Regelung des neuen Vergabegesetzes und dem Gesetz über die angemessene Vergütung bei Vergaben von Architektur- und Ingenieurleistungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die AOV mit dem Inkrafttreten des neuen Vergabegesetzes (GvD Nr. 36/2023) und der damit verbundenen Aktualisierung des LG Nr. 16/2015 die neuen Vorlagen der Ausschreibungsbedingungen für Architektur- und Ingenieurleistungen veröffentlicht hat.


Es ist jedoch anzumerken, dass bezugnehmend auf das Verhältnis zwischen dem Gesetz vom 21. April 2023, Nr. 49, über die angemessene Vergütung für freiberufliche Dienstleistungen und der Regelung des neuen Vergabegesetzes, das den Preisabschlag bei Ausschreibungen für technische Dienstleistungen nicht ausschließt, die Frage derzeit auf nationaler Ebene geklärt wird und die AOV selbst auf eine Rückmeldung des MIMS wartet, das bereits zu diesem Punkt befragt wurde.

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