News

Aktualisierung der Ausschreibungsbedingungen ober- und unterhalb der EU-Schwelle für die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, Architektur- und Ingenieurleistungen

Infolge der durch das Gesetz Nr. 3 vom 16.04.2020 (sog. Lex Covid) eingeführten Änderungen wurden die Ausschreibungsbedingungen ober- und unterhalb der EU-Schwelle für die Vergabe von Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, Architektur- und Ingenieurleistungen aktualisiert.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

• die Aussetzung der Verpflichtung für alle Ausschreibungsverfahren, gleich welcher Art und welchen Betrages, das Angebot mit der vorläufigen Garantie auszustatten (Art. 17 Abs. 1)
• der Verzicht, bei telematischen Verfahren die Öffnung der Angebote in öffentlicher Sitzung durchzuführen (Art. 21 Abs. 1)
• das Recht der Vergabestellen, den Vertrag auch bis zur Überprüfung der Teilnahmebedingungen abzuschließen, vorbehaltlich der Einhaltung der Anti-Mafia-Vorschriften (Art. 17, Abs. 2)
• die Möglichkeit, die Höhe der Vorauszahlung um bis zu 40 Prozent des Wertes von Bauaufträgen und sofort ausgeführten Dienstleistungen und Lieferungen zu erhöhen (Art. 19 Abs. 1)

Die aktualisierte Dokumentation muss für alle ab dem 17.04.2020 veröffentlichten Ausschreibungsverfahren verwendet werden. 
Um die Änderungen leichter lesbar zu machen, wird, nur zur Konsultation, eine Version, die die gelb markierten Änderungen enthält, zur Verfügung gestellt. 
Die nicht markierten Formulare, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind stattdessen unter dem Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen"
"Ausschreibungsbedingungen und Anhänge" unter dem folgenden Link verfügbar:

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

SV