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Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 10. Mai 2018, Nr. 76

Verordnung bezüglich Ausübung, Arten und Mindestgrößen von Bauvorhaben, welche gemäß Art. 22 GvD 50/2016 einer öffentlichen Debatte unterzogen werden müssen

Im Abschnitt Rechtsvorschriften der ISOV-Plattform ist die mit Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 10. Mai 2018, Nr. 76 genehmigte Verordnung bezüglich der Ausübung der Arten und Mindestgrößen von Bauvorhaben, welche gemäß Art. 22 GvD 50/2016 einer öffentlichen Debatte unterzogen werden müssen verfügbar. Das Dekret tritt am 24. August 2018 im Kraft.

Weitere Informationen: https://www.bandi-altoadige.it/pleiade/?pagina=normativaGenerale&hmac=c397d56e1e682076126f8406251ea80e

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