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Nachforderungsverfahren - Aktualisierung des Vademekums für die Berichtigung und Ergänzung von Unterlagen und der Ausschreibungsbedingungen für Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen, einschließlich Architektur- und Ingenieurwe

Infolge der Änderungen der Vorschriften über das Nachforderungsverfahren gemäß Art. 101 des GvD 36/2023 ist eine Neuformulierung des betreffenden Vademekums und die damit verbundene Integrierung der Ausschreibungsbedingungen für Bauarbeiten, Lieferungen und Dienstleistungen, einschließlich Architektur- und Ingenieurwesen, erforderlich.

Das Nachforderungsverfahren betrifft:

a) die Ergänzung jedes fehlenden Elements in den Unterlagen, die innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe an die Vergabestelle übermittelt wurden;

b) die Behebung jeder Unterlassung, Ungenauigkeit oder Unregelmäßigkeit des Teilnahmeantrags, der einheitlichen europäischen Einheitserklärung und jedes anderen von der Vergabestelle für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren geforderten Dokuments, mit Ausnahme der Unterlagen, die das technische Angebot und das wirtschaftliche Angebot bilden;

c) auf Antrag des Wirtschaftsteilnehmers, der auf die gleiche Weise wie der Teilnahmeantrag und vor dem für das betreffende Angebot festgelegten Eröffnungstag erfolgen muss, die Berichtigung eines materiellen Fehlers im technischen oder wirtschaftlichen Angebot, den er nach Ablauf der Frist für deren Einreichung bemerkt hat, vorausgesetzt, dass die Berichtigung nicht die Einreichung eines neuen Angebots oder dessen wesentliche Änderung mit sich bringt und die Anonymität gewahrt bleibt (Art. 101, Absatz 4, GvD Nr. 36/2023).

Das Vademekum ist im Abschnitt „Unsere Dienste" - " Informationsunterlagen" – „Ausschreibungsphase“ unter folgendem Link verfügbar:

Informationsunterlagen | Ausschreibungen | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Die Vordrucke ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar:

Ausschreibungsbedingungen und Anlagen | Ausschreibungen | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - lediglich zur Ansicht - eine Version zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen und an den Anlagen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

SV