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Wichtige Mitteilung: VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG DER BERATUNGSTÄTIGKEIT

Sehr geehrte Vergabestellen,

bekanntlich ist das neue Gesetz über öffentliche Aufträge am 1. April in Kraft getreten.

Die meisten Bestimmungen des Kodex gelten ab dem 1. Juli 2023, mit einigen Ausnahmen, wie beispielsweise den Regelungen zu Digitalisierung, Transparenz und Zugang zu Dokumenten, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten.

In dieser Zeit beschäftigt sich die AOV vor allem mit der Anpassung und Aktualisierung des ISOV-Portals, mit der Umstellung auf das neue Qualifikationssystem und mit der Durchführung der dringendsten delegierten Ausschreibungen.

Aus diesen Gründen wird die AOV die Rechtsberatungstätigkeit bis zum 31.12.2023 einstellen.

In der Zwischenzeit wird die Unterstützung für die öffentlichen Auftraggeber der lokalen Gebietskörperschaften, soweit möglich, vom Konsortium der Gemeinden gemäß den von ihm festgelegten Methoden geleistet. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und grüßen Sie herzlich.

Agentur für öffentliche Aufträge – AOV

SV