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AI -Ingenieur- und Freiberuflergesellschaften: Aufhebung der Verpflichtung zur Übermittlung von Daten und Dokumenten an Anac

Wie bereits mit Mitteilung des Präsidenten der Anac vom 27.06.2023 klargestellt, wird das Register der Ingenieur- und Freiberuflergesellschaften der ANAC ab 1. Juli 2023 nicht mehr geführt und somit die Aufhebung der Verpflichtung zur Datenübermittlung gemäß Ministerialdekret 263/2016, das durch die Bestimmungen von Teil V des Anhangs II.12 des Gesetzesdekrets 36/2023 ersetzt und aufgehoben wurde, verfügt.

Die Ausschreibungsbedingungen für Dienstleistungen von AI sind daher geändert worden und sehen nun die Verpflichtung für Ingenieur- und Freiberuflergesellschaften vor, in der Ausschreibung die zuvor an Anac übermittelten Daten und Informationen vorzulegen.

Die Anlagen A1 und A1bis wurden ebenfalls abgeändert.

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - lediglich zur Ansicht - eine Version zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen und an den Anlagen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Die Ausschreibungsbedingungen und die Anlagen ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar:

Ausschreibungsbedingungen und Anlagen | Ausschreibungen | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

SV