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„Anwendungsrichtlinie Nr. 11 "Planungs- und Ideenwettbewerbe" gemäß Art. 40 des Landesgesetzes Nr. 16/2015, i.g.F., und Widerruf der Beschlüsse Nr. 258/2017 und Nr. 1098/2018“

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1156 vom 29.12.2023 wurde die " Anwendungsrichtlinie Nr. 11 "Planungs- und Ideenwettbewerbe" genehmigt.

Der Beschluss wurde durch das Inkrafttreten des GvDs Nr. 36 vom 31. März 2023 über das " Codice dei contratti pubblici in attuazione dell’articolo 1 della legge 21 giugno 2022, n. 78, recante delega al Governo in materia di contratti pubblici" und durch das Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 11 vom 16. Juni 2023 über die „Änderung zum Landesgesetz vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“ erforderlich.

Die neue Anwendungsrichtlinie verfolgt insbesondere das Ziel, einerseits den Auftraggebern mehr Klarheit in Bezug auf die Berechnung des geschätzten Wertes der dem Wettbewerb unterliegenden Dienstleistungen und die verschiedenen Verfahren, die angewandt werden können, zu schaffen und andererseits das Wettbewerbsverfahren zu vereinfachen und den Wirtschaftsteilnehmern einen besseren Zugang zu ermöglichen, indem die Teilnahmebedingungen neu definiert werden.

Die neuen Ausschreibungsformulare werden so bald wie möglich zur Verfügung gestellt.

 

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