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Aktualisierung der Ausschreibungsvordrucke gemäß dem neuen Vergabekodex (G.v.D. Nr. 36/2023) – Januar 2024

Hiermit wird bekanntgegeben, dass die Agentur im Einklang mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gesetzesvertretenden Dekret vom 31. März 2023, Nr. 36 ("neuer Vergabekodex"), eine Überarbeitung der Ausschreibungsvordrucke für Bauarbeiten, Dienstleistungen, Lieferungen sowie Architektur- und Ingenieurdienstleistungen vorgenommen hat. Diese Aktualisierung gilt sowohl für Vergabeaufträge oberhalb als auch unterhalb der EU-Schwellenwerte.

Die wesentlichen Änderungen umfassen die Anpassung an die Bestimmungen des neuen Vergabekodex, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung zur Nutzung EEE, der Anforderungen an die digitale Sicherheit sowie der neugefassten Regelungen zum Zugang zu Dokumenten.

Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen dem Inkrafttreten des neuen Vergabekodex und der Veröffentlichung dieser aktualisierten Vordrucke kann die Agentur keine Garantie für die absolute Korrektheit und Vollständigkeit der Interpretationen und der erstellten Dokumente übernehmen. Es liegt daher in der Verantwortung der jeweiligen Vergabestellen, die neuen Vorgaben sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten oder Problemen im Zusammenhang mit der Anwendung der neuen Bestimmungen eine entsprechende Rückmeldung zu geben.

Um die Lektüre der Änderungen zu erleichtern wird nur zur Ansicht eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen – in gelber Farbe hervorgehoben - enthält.

SV