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NEWS KLEINVERGABEN (sog. Microaffidamenti)

1. „Nein“ zur Aufschiebung der Digitalisierungsverpflichtungen von Seiten der Regierung

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen und Haushalt der Abgeordnetenkammer hat die von der Regierung gewünschte massive Gesetzesänderung des sog. Dekrets „Milleproroghe“ verabschiedet. Somit gibt es keine Aufschiebung für die Nutzung der zertifizierten Plattformen bei Direktvergaben unter 5.000 Euro und daher auch keinen Aufschub der Digitalisierungsverpflichtungen des sog. Milleproroghe in conversione (anbei Text in Bezug auf die Abänderungen). Laut Gutachten der Abteilung für Europa-Angelegenheiten und des MIT (Ministerium für Infrastruktur und Transporte) sind die Digitalisierungsverpflichtungen des gesamten Lebenszyklus der Vergaben, die am 1. Jänner letzten Jahres in Kraft getreten sind, in den Zielsetzungen des PNRR enthalten und wurden der Europäischen Kommission als ein bereits erreichtes Ziel mitgeteilt.

2. Direktvergaben unter 5.000 Euro

Für Direktvergaben unter 5.000 Euro wurde eine vorübergehende Alternative vorgesehen. Bis zum 30. September 2024 ist es nämlich möglich, den CIG-Code über die von der Plattform öffentliche Verträge (PCP) zur Verfügung gestellte Web-Schnittstelle sowie über zertifizierte digitale Beschaffungsplattformen einzuholen.

Wir erinnern daran, dass ab 1. Jänner 2024 kein Smart-Cig mehr ausgegeben wird.

Anac-Formblätter:

Wenn die obgenannte Alternative für die Anfrage eines CIG genutzt wird, müssen in jedem Fall die von ANAC vorgesehenen Formblätter direkt auf der PCP ausgefüllt werden, wie AD5 für die Vergabe und CO2 am Ende der Vertragsausführung; letztere liefern die notwendigen Informationen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit des Verfahrens.

  • Im Formblatt AD5 müssen Daten wie der Betrag, die Beschreibung der Vergabe, der Hauptgegenstand des Vertrages, der vom Zuschlagsempfänger verlangte, nationale Kollektivvertrag, die Hauptkategorie, der Auftragsort und der Zuschlagsempfänger angegeben werden.
  • Im Formblatt CO2 müssten Informationen zum Datum des Beginns und der Beendigung der Durchführung sowie der Betrag der gezahlten Beträge angegeben werden.

Über die ISOV-Plattform ist es nicht möglich, die obgenannten Formblätter auszufüllen, für welche der CIG-Code in der PCP-Anwendung eingeholt wurde.

Tagesausgaben (Kleinbeträge):

Für Tagesausgaben unter 1.500 Euro muss kein CIG-Code zur Rückverfolgbarkeit eingeholt werden. Werden diese als wirtschaftliche Aufwendungen qualifiziert können sie vom Wirtschaftsberater über einen Kassenfond verwaltet werden, ohne dass eine zertifizierte Plattform oder eine Web-Schnittstelle genutzt werden muss.

Eine Ausnahmeregelung im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz einer notwendigen Planung der Ankäufe stellt die Verwaltung der wirtschaftlichen Aufwendungen laut der ständigen Rechtsprechung zur Rechnungslegung dar, da sie hauptsächlich den unvorhergesehenen Bedarf an Ausrüstungs- und Verbrauchsgütern deckt, welche für den reibungslosen Ablauf der Verwaltungsstruktur erforderlich sind.

Die wirtschaftlichen Aufwendungen von Gütern und Dienstleistungen von geringem Umfang, welche zur Deckung des unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Bedarfs im Zusammenhang mit den institutionellen Zielsetzungen der Körperschaft erforderlich sind, müssen in der Geschäftsordnung der Vergabestellen im Detail angeführt werden.

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