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DIENSTLEISTUNGEN IN DEN BEREICHEN ARCHITEKTUR UND INGENIEURWESEN – GENEHMIGUNG NEUER ANWENDUNGSRICHTLINIEN - AKTUALISIERUNG AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN BEI VERHANDLUNGSVERFAHREN UNTER DER EU SCHWELLE

Mit Beschluss Nr. 759 vom 25.10.2022 hat die Landesregierung die „Neuen Anwendungsrichtlinien für Vergaben von Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen“ genehmigt und die vorherigen mit Beschluss der Landesregierung Nr. 778 vom 07.08.2018 erlassene Anwendungsrichtlinien widerrufen (widerrufen).

Die neuen Anwendungsrichtlinien geben den Vergabestellen einheitliche operative Hinweise in Übereinstimmung mit den nach dem Beschluss des Landesregierung Nr. 778 vom 07.08.2018 erlassenen  Bestimmungen.

Es werden insbesondere Klarstellungen darüber gegeben:

  • Festlegung der Vergütung als Basisbetrag der Vergabe und der Berechnung des geschätzten Wertes der Vergabe und Festlegung der zutreffenden Schwelle gemäß der Notverordnung gemäß Gesetz 120 von 2020;
  • Direktvergaben;
  • Referenzen, die Gegenstand der Bewertung sind.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Verhandlungsverfahren unterhalb der EU-Schwelle, für die Folgendes vorgesehen ist:

  • die Abschaffung des durch BLG 778/2018 eingeführten vereinfachten Verfahrens;
  • die Abschaffung des durch BLG 778/2018 eingeführten Kohärenzfaktors;
  • der Befugnis, die Qualitätskriterien aus dem von AOV veröffentlichten Katalog auszuwählen (nicht obligatorisch 8) oder andere ohne vorherige Genehmigung von Seiten der AOV zu bestimmen

In Übereinstimmung mit den vorgenommenen Änderungen wurde daher Folgendes aktualisiert:

- die Ausschreibungsbedingungen für Verhandlungsverfahren unterhalb der EU-Schwelle

- das Datenblatt für das technische Angebots.

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen der Ausschreibungsbedingungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar: 

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

 

 

ACHTUNG

Bis zur Entfernung aus dem Portal der bisher für die Verhandlungsverfahren verwendeten Formel („Formel für Ausschreibungen von Dienstleistungen im Bereich Architektur und Ingenieurwesen – Unterschwelle (siehe Anwendungsrichtlinien)“) ist beim Hochladen der Ausschreibung in das Portal folgende Formel für die Berechnung der Punkte für das wirtschaftliche Angebot auszuwählen: nichtlineare Formel der ANAC.

SV