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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN - ANAC-Standardbekanntmachung 2022 - Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 23/2022 und Anwendung des Gesetzes 120/2020

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen für Bau-, Dienstleistungs- und Lieferungsaufträge aktualisiert worden sind.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich:

  • die Anwendung des Gesetzes 120/2020 nach der Erklärung der Verfassungswidrigkeit einiger Artikel des LP 3/2020 durch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes Nr. 23/2022
  • Anpassung der Ausschreibungsbedingungen an die Anac Standardbekanntmachung 2022
  • die Forderung, bei Bauaufträgen und arbeitsintensiven Dienstleistungsaufträgen ein Aufnahmeprojekt in die technischen Unterlagen aufzunehmen (ANAC-Leitlinie Nr. 13)

Darüber hinaus wurden geringfügige Änderungen an den PNRR/PNC-Verträgen vorgenommen und ein neuer Anhang mit Beispielen für Bewertungsklauseln zur Förderung des Unternehmertums junger Menschen, der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt, der Gleichstellung der Geschlechter und der Einstellung von jungen Menschen unter 36 Jahren und Frauen bereitgestellt (Artikel 47, Absatz 4 Gesetzesdekrets 77/2021 umgewandelt in Gesetz 108/2021).

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen, in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" verfügbar.

Der neue Anhang "Bewertungsklauseln für PNRR-Verträge" ist stattdessen unter der Rubrik "Unsere Dienstleistungen" - "Informationsunterlagen" - "A - VORBEREITUNGSPHASE AUSSCHREIBUNG" verfügbar.

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