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VERÖFFENTLICHUNG DES MINISTERIALDEKRETS ÜBER DIE ANWENDUNGSMODALITÄTEN DES PREISANPASSUNGSFONDS GEMÄSS ART. 26 ABS. 4, BUCHST. A) DES GESETZESDEKRETS NR. 50/2022

Im Amtsblatt Nr. 179 vom 02. August 2022 wurde das Ministerialdekret veröffentlicht, das die Regeln festlegt, nach denen die Vergabestelle den Zugang zum Preisanpassungsfond gemäß Artikel 26, Absatz 4, Buchstabe a) des Gesetz Dekret Nr. 50 vom 17. Mai 2022, das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 91 vom 15. Juli 2022 umgewandelt wurde, beantragen können, um den Unternehmen für die Arbeiten, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 durchgeführt und abgerechnet wurden, anerkannt zu werden.

 

Der Vollständigkeit halber ist der Text des Dekrets beigefügt.

SV