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PNRR-Ausschreibungen - "Leitlinien für die Erstellung des Projekts über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit, das als Grundlage für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge des PNRR und des PNC dienen soll" veröff
Bitte beachten Sie, dass der Bereich PNRR die "Leitlinien für die Erstellung des Projekts über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit, das als Grundlage für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge des PNRR und des PNC dienen soll (Artikel 48 Absatz 7 des Gesetzdekretes 31. Mai 2021 Nr. 77, ungewandelt in das Gesetz 29. Juli 2021 Nr. 108)” des MIMS enthält.
Nach den Anweisungen von MIMS sind diese Leitlinien verbindlich für Projekte über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit, die im Rahmen des beschleunigten Verfahrens für "große Bauvorhaben" gemäß Art. 44 des Gesetzesdekrets 77/2021, das in das Gesetz 108/2012 umgewandelt wurde (Anhang IV), durchgeführt werden, sowie für das gemeinsame Vergabeverfahren für die Planung und Ausführung von öffentlichen Bauvorhaben, die in die Zuständigkeit des Staates fallen oder in jedem Fall zu mindestens 50 % vom Staat finanziert werden und einen Betrag von 100 Millionen Euro oder mehr haben.
Die Leitlinien wurden nämlich nach der Prüfung von PNRR- und PNC-Projekten der oben genannten Art und Höhe durch den Consiglio Superiore dei Lavori Pubblici (CSLP), dessen Stellungnahme für die oben genannten Interventionen verbindlich ist, verfasst.
Die in den Leitlinien enthaltenen technisch-operativen Hinweise können jedoch auch für Interventionen, die mit PNRR- und PNC-Mitteln im Wert von weniger als 100 Millionen Euro finanziert werden, ein nützliches Hilfsmittel für die korrekte Erstellung des Projekts über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit darstellen.
SV