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Neuer Kodex der Vergaben genehmigt im Ministerrat Nr. 26 vom 28. März 2023
In Erwartung der Veröffentlichung des Textes im Amtsblatt ist Folgendes hervorzuheben:
1) Das Datum des Inkrafttretens ist auf den 01. April 2023 festgelegt, die Wirksamkeit und damit die Anwendbarkeit der Bestimmungen jedoch erst ab dem 1. Juli 2023.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des aktuellen Kodex G.v.D. Nr. 50/2016, weiterhin angewandt werden:
a) auf Verfahren und Verträge, deren Bekanntmachungen oder Aufrufe, mit denen das Verfahren zur Wahl des Auftragnehmers eingeleitet wird, vor der Wirksamkeit des Kodex veröffentlicht wurden;
b) bei Verträgen ohne Veröffentlichung von Bekanntmachungen oder Aufrufe, auf Verfahren und Verträge, bei denen die Anforderungen zur Angebotsabgabe zum Zeitpunkt der Wirksamkeit des Kodex bereits versendet wurden.
2) Die AOV wird, auch in Erwartung der Festlegung des neuen lokalen rechtlichen Rahmens im Hinblick auf die Anpassung an die Bestimmungen des neuen Kodex, mit der Überarbeitung und Veröffentlichung der Vordrucke, die für die Durchführung der Ausschreibungsverfahren ab dem 01. Juli 2023 notwendig sind, fortfahren.
3) Es wird spezifiziert, dass gemäß Art. 225 "Übergangs- und Koordinierungsbestimmungen" die Bestimmungen und Maßnahmen angeführt werden, die ab dem 01. Januar 2024 in Kraft treten, sowie spezifische Angaben zu den PNRR-Vergaben, die wie folgt lauten: "Absatz 8. Hinsichtlich der Vergabeverfahren und der Aufträge für öffentliche Investitionen, einschließlich der in Lose aufgeteilten, die ganz oder teilweise aus den Mitteln des PNRR und des PNC sowie aus den von den Strukturfonds der Europäischen Union kofinanzierten Programmen finanziert werden, einschließlich der damit verbundenen unterstützenden Infrastrukturen, auch wenn sie nicht aus den genannten Mitteln finanziert werden, gelten auch nach dem 01. Juli 2023 die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 77 vom 2021, das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 108 vom 2021 in das Gesetzesdekret Nr. 13 vom 24. Februar 2023 umgewandelt wurde, sowie die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen zur Vereinfachung und Erleichterung der Verwirklichung der Ziele des PNRR, del PNC und des „Piano nazionale integrato per l’energia e il clima 2030“ gemäß EU Verordnung 2018/1999 vom Europäischen Parlament und des Rates vom 11. Dezember 2018“.
SV