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Entscheidung der ANAC Nr. 101/2024 zur gerechten Entschädigung

Wir informieren Sie, dass die ANAC mit der vorgerichtlichen Stellungnahme Nr. 101 vom 28. Februar 2024 (der E-Mail beigefügt) in dem ihr zur Kenntnis gebrachten Fall festgestellt hat, dass „das Fehlen klarer regulatorischer Hinweise und konsolidierter rechtswissenschaftlicher Leitlinien hinsichtlich der Beziehungen zwischen den im Gesetz 49/2023 genannten Rechtsvorschriften über eine gerechte Entschädigung und den Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Ingenieur- und Architekturleistungen den Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern verhindert, die einen Abschlag formuliert haben, der den Anteil des Honorars verringert.

SV