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VEREINFACHUNG FÜR DIREKTVERGABEN – WIEDERVERWENDUNG DES VEREINFACHTEN VORDRUCKS FÜR 4 MONATE

In Bezug auf die News vom 28.03.2024, mit der den Vergabestellen und den auftragnehmenden Wirtschaftsteilnehmern von Vergaben unter 40.000 Euro ein neuer, vereinfachter Vordruck der Anlage A1 zur Verfügung gestellt wurde, wird mitgeteilt, dass derselbe Vordruck, der die Selbsterklärung des Besitzes der allgemeinen und besonderen Anforderungen enthält, die vor der Unterzeichnung des Vertrags durch Austausch von Korrespondenz gemäß kommerzieller Gepflogenheit (Art. 18 des neuen Kodex G.v.D.  Nr. 36/2023) zu liefern ist, vom Wirtschaftsteilnehmer für 4 Monate wiederverwendet und an alle Vergabestellen, die während dieses Zeitraums eine Direktvergabe vornehmen, weitergeleitet werden kann. Um an diese Vereinfachung zu erinnern, wurde am Anfang des Vordrucks der folgende Hinweis eingefügt: „Der Wirtschaftsteilnehmer kann dieses Formblatt nach Überprüfung der Richtigkeit der enthaltenen Informationen innerhalb eines maximalen Zeitraums von 120 Tagen ab der Unterzeichnung wiederverwenden.“

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