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Bestimmungen in Bezug auf die Anwendbarkeit des Art. 16 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 16. April 2020

Die Vergabestellen und die Wirtschaftsteilnehmer werden darüber informiert, dass am 26. Februar 2021 auf der Website der AOV eine FAQ unter dem Thema „Allgemeine Fragen und Verschiedenes“ veröffentlicht wurde, die nützliche Informationen über den Anwendungsbereich von Art. 16 des Landesgesetzes vom 16. April 2020 Nr. 3, wie mit Landesgesetz vom 11. Jänner 2021, Nr. 1 abgeändert, enthält.

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/faq.asp

SV