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Beschluss der ANAC vom 4. Juli 2018 – Leitlinien bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der Schwelle laut Art.177, Abs. 1 GvD 50/2016

Leitlinien bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der Schwelle laut Art. 177, Abs. 1 GvD 50/2016 für Konzessionsinhaber, welche die Konzessionen mittels nicht öffentlichen Verfahren erhalten haben

Weitere Informationen: http://www.anticorruzione.it/portal/public/classic/AttivitaAutorita/ContrattiPubblici/LineeGuida/_Lineeguida11

mb