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Werkstoffe: Laborprüfungen und obligatorische technische Prüfungen

Infolge der Veröffentlichung der Richtpreisverzeichnisse und allgemeinen technischen Vertragsbestimmungen 2019 sowie des Rundschreibens AOV Nr. 1/2019 wurde es für notwendig befunden, die korrekte Aufteilung der Kosten im Artikel 25 der besonderen Vertragsbedingungen für öffentliche Bauarbeiten, Teil I, zu erläutern. Das vorgenannte Rundschreiben stellte klar, dass die Labor- und obligatorischen technischen Prüfungen betreffend die Durchführung der Konformitätsprüfung der Werkstoffe während der Ausführung und nach Abschluss der Arbeiten gemäß Art. 111 Abs. 1-bis GvD Nr. 50/2016 von der Bauleitung oder vom Abnahmeorgan angeordnet werden, so wie auch die Labor- und obligatorischen technischen Prüfungen laut besonderen Vertragsbedingungen für Bauarbeiten, wobei die Ausgaben zulasten der Vergabestelle unter den hierfür in der Kostenübersicht zur Verfügung gestellten Beträgen enthalten sind.

Die Vordrucke, welche für die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen verwendet werden, sind hingegen unter folgendem Link verfügbar:

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/vertragsunterlagen.asp

SV