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NEWS – Anpassung der Ausschreibungsbedingungen im Bereich des Architektur- und Ingenieurwesens an die neue Rechtslage

Mit der Veröffentlichung des Umwandlungsgesetzes zum sogenannten Gesetzesdekret “Sblocca Cantieri" wurden auch Neuerungen im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen im Bereich des Architektur- und Ingenieurwesens eingeführt.
Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, wurden die Vorlagen für die Ausschreibungsbedingungen über und unter EU-Schwelle für Planung und Bauleitung entsprechend angepasst: insbesondere wurde die Höchstgrenze für Unteraufträge auf 40% der Gesamtsumme des Vertrages angehoben und der Ausschlussgrund bezüglich jenes Teilnehmers, welcher im Dreiervorschlag einen Unterauftragnehmer angegeben haben, der einem Ausschlussgrund gemäß Art. 80 GvD 50/2016 unterliegt, gestrichen.
Zusätzlich wurden die Ausschreibungsbedingungen auch an die neue ANAC-Richtlinie Nr. 1 angepasst.

SV