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2 neue Anwendungsrichtlinien genehmigt

Gestern hat die Landesregierung 2 Anwendungsrichtlinien zum Landesvergabegesetz verabschiedet. Beschluss Nr. 159 vom 10.03.20 betrifft die Überarbeitung der Richtlinie zur Vergabe von Warenlieferungen und Dienst­leistungen an Sozialgenossenschaften für die Arbeitseingliederung von benach­teiligten Personen und Sozialklauseln  und Beschluss Nr. 160 vom 10.03.2020 befasst sich mit der Überarbeitung der Anwendungsrichtlinie betreffend Bewertungskommissionen (Art. 34 Landesvergabegesetz).

Die neuen Anwendungsrichtlinien wurden aufgrund der Novelle des Landesvergabegesetzes 3/2019 erlassen, um den gesetzlichen Neuerungen Rechnung zu tragen. Damit gibt es eine ajourierte Darstellung des Sachbereichs.

SV