News

HINWEISE FÜR DIE ABWICKLUNG DER AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN IM AKTUELLEN NOTSTAND AUFGRUND DES COVID-19-VIRUS

Unter spezifischer Bezugnahme auf den Notstand durch die Verbreitung des COVID-19-Virus werden die Vergabestellen aufgefordert, in den unten angeführten Fällen und sofern die Angebotsabgabetermine in Kürze fällig sind, den Aufschub der ursprünglichen Verfallsfrist zu formalisieren, um so den teilnahmeinteressierten Unternehmen die Erstellung eines angemessenen Angebots zu ermöglichen.
Die Gewährung des Aufschubs betrifft ausschließlich Ausschreibungsverfahren, in denen die Komplexität des technischen Angebots nicht mit der derzeitigen reduzierten Handlungsfähigkeit der evtl. an der Teilnahme interessierten Wirtschaftsteilnehmer vereinbar ist.
Handelt es sich um Verfahren, die problemlos in Fernabwicklung durchgeführt werden können oder deren Angebotsabgabetermine von sich aus schon längerfristig sind, ist die Fristverschiebung nicht zwingend sondern liegt im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers.
Ebenso werden die Vergabestellen, die in Kürze die Veröffentlichung ihrer Ausschreibungen vornehmen wollen, angesichts obiger Ausführungen dazu angehalten, die Fristen für die Angebotsabgabe so festzusetzen, dass sie der aktuellen Notstandsituation gerecht werden.

SV