News

Aussetzung der Wirkungen von auslaufenden Verwaltungsakten

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass wie von Art. 103 Abs. 2 des Gesetzesdekrets vom 17. März 2020 Nr. 18 bestimmt, Bescheinigungen wie z. B. das Durc für die ordnungsgemäße Beitragslage, die in der Zeit von einschließlich 31. Jänner 2020 bis zum 15. April 2020 verfallen würden, dennoch ihre Gültigkeit behalten und zwar bis einschließlich 15. Juni 2020.

SV