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Aktualisierung der besonderen Vertragsbedingungen für öffentliche Arbeiten nach des Umwandlungsgesetzes Nr. 120/2020 des Gesetzesdekrets Nr. 76/2020 (das "Vereinfachungsdekret")

Nach der Umwandlung des G.D. Nr. 76 vom 16. Juli 2020 in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020 (sog. "Vereinfachungsdekret") ist zu beachten, dass bei arbeitsintensiven Aufträgen, sowohl über als auch unter dem EU-Schwellenwert, Sozialklauseln in die Ausschreibungsunterlagen aufgenommen werden müssen (Art. 8, Absatz 5, Buchstabe 0a-bis des G.D. Nr. 76 vom 16. Juli 2020 in das Gesetz Nr. 120 vom 11. September 2020).

Die besonderen Vertragsbedingungen für öffentliche Arbeiten, die mit dieser Angabe in Teil II - Artikel 30 aktualisiert wurden, werden zur Verfügung gestellt. 

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/vertragsunterlagen.asp

SV