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AKTUALISIERUNG DER AUSSCHREIBUNGSBEDINGUNGEN

Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Ausschreibungsbedingungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwelle sowohl für Bauleistungen als auch für Dienstleistungen und Lieferungen sowie für Vergaben an Sozialgenossenschaften des Typs B geändert wurden:

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

a) Einfügung des Anmerkung, dass sich die jeweiligen Vergabestellen für eine Begrenzung des Prozentsatzes der Untervergabe gemäß dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, V. Senat, vom 26. September 2019, Fall C-63/18, entscheiden können;

(b) Erläuterung der Vorgangsweise in Bezug auf das Ausfüllen der beigefügten "Erklärung zur Entrichtung der Stempelsteuer" im Falle einer Teilnahme in Form eines Zusammenschlusses.

Um die Lektüre der oben angeführten Änderungen zu erleichtern, wird - nur zur Ansicht - eine Fassung zur Verfügung gestellt, die die angebrachten Änderungen, in gelber Farbe hervorgehoben, enthält.

Die Dokumente ohne Markierungen, die für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu verwenden sind, sind im Abschnitt "Unsere Dienste" - "Ausschreibungsunterlagen" - "Ausschreibungsbedingungen und Anlagen" unter folgendem Link verfügbar: 

http://www.provinz.bz.it/arbeit-wirtschaft/ausschreibungen/ausschreibungsunterlagen/ausschreibungsbedingungen-anlagen.asp

SV