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Antrag auf bedingte Zuerkennung des maximalen Qualifizierungsniveaus von Vergabestellen

Wie bereits mit news der AOV mitgeteilt, wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 800 vom 26. September 2023 beschlossen, den Vergabestellen des Landesgebietes zu gestatten, den Antrag auf Eintragung in das ANAC-System zu stellen, wenn dies in Bezug auf die historischen Daten und die Programmierung für notwendig erachtet wird, gemäß den Angaben im AOV-Rundschreiben Nr. 09/2023 vom 21. September 2023. Wir teilen Ihnen mit, dass die Gespräche mit der ANAC ergeben haben, dass die Behörde bereit ist, unter Vorbehalt und bis zum 30. Juni 2024 das maximale Qualifikationsniveau für eine begrenzte Anzahl von Vergabestellen anzuerkennen, die die Anforderungen nicht erfüllen würden. Die Behörde hat daher die Autonome Provinz Bozen gebeten, eine Liste zu erstellen.

Wenn es also Vergabestellen gibt, die in den kommenden Monaten Verfahren durchführen müssen, für die sie nicht qualifiziert wären, werden sie gebeten, dies bis Donnerstag, den 05. Oktober (E-Mail: AOV.strategien@provinz.bz.it) mitzuteilen und dabei die Gründe für die bedingte Qualifizierung, die Punktezahl, die sich aus der Simulation auf dem ANAC-Portal ergibt, und den Namen des Ansprechpartners anzugeben. 

Es wird klargestellt, dass der Antrag auf Eintragung unter Vorbehalt bei der ANAC voraussetzt, dass die betreffenden Beschaffungsstellen den Antrag auf Eintragung in das Qualifizierungssystem noch nicht abgeschlossen haben. Ein etwaiger Antrag kann erst nach Erlass der Maßnahme der ANAC ausgefüllt werden.

SV