Beiträge und Förderungen

Beim Amt für die Entwicklung des Genossenschaftswesens können Sie Beiträge, Zuwendungen, Beihilfen und Förderungen in Anspruch nehmen und zwar zu den Themen:

Betriebliche Investitionen, Beratungen, Fort- und Ausbildung, Neugründung einer Genossenschaft, Revisionskosten, Betriebsreorganisationen, Nahversorgung, Studien, Untersuchungen und Forschungsarbeiten und Wissensvermittlung im Bereich des Genossenschaftswesens.

Genossenschaften haben neben den obengenannten Maßnahmen für bestimmte Bereiche auch die Möglichkeit, bei der EU um direkte oder indirekte Förderungen anzusuchen. Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Abteilung Europa.

Wichtiger Hinweis
Die Vordrucke und die entsprechenden Unterlagen müssen in PDF-Format umgewandelt, von dem/der gesetzlichen Vertreter/in digital unterzeichnet, durch eine einzige PEC-Mitteilung dem Amt für Entwicklung des Genossenschaftswesen übermittelt werden.