Gesetze und Förderrichtlinien
Hier finden Sie einen Überblick über die die wichtigsten Landesgesetze, Beschlüsse der Landesregierung und Richtlinien zur Wirtschaftsförderung.
- Landesgesetz Nr. 4 vom 13.02.1997
Maßnahmen des Landes Südtirol zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft. Dieses Gesetz beinhaltet Rahmenbestimmungen für die Förderungsmaßnahmen zugunsten der Unternehmen in den Bereichen Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr, Handel und Dienstleistungen. Die spezifischen Angaben finden sich in den entsprechenden Richtlinien, welche mit Beschluss der Landesregierung genehmigt wurden. - Beschluss der Landesregierung Nr. 298 vom 17.03.2015
Maßnahmen zur Unterstützung der Internationalisierung der Unternehmen - Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 - Beschluss der Landesregierung Nr. 607 vom 26.05.2015
Anwendungsrichtlinien Rotationsfonds für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen und Anwendungsrichtlinien Rotationsfonds und Verlustbeiträge im Bereich Tourismus - Beschluss der Landesregierung Nr. 375 vom 24.04.2018
- Änderung der Anwendungsrichtlinien Rotationsfonds für die Bereiche Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus, sowie Verlustbeiträge im Bereich Tourismus
- Beschluss der Landesregierung Nr. 437 vom 26.04.2016
Anwendungsrichtlinien zum LG 4/1997 Art. 23/quater für die Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität - Beschluss der Landesregierung Nr. 353 vom 28.03.2017
Beihilfenregime durch Wettbewerb für betriebliche Investitionen von Kleinbetrieben - Ausschreibung 2017 - Beschluss der Landesregierung Nr. 1432 vom 28.10.2018
Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete - Beschluss der Landesregierung Nr. 667 vom 21.06.2016
Genehmigung der Kriterien „Maßnahmen zur Förderung von Beratung, Ausbildung und Wissensvermittlung“ laut Landesgesetz Nr. 4/1997 - Beschluss der Landesregierung Nr. 470 vom 02.05.2017
Sondermaßnahmen zugunsten der Nahversorgungsdienste - Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4 - Beschluss der Landesregierung Nr. 578 vom 30.05.2017 (für die Gesuche 2017)
Richtlinien für Maßnahmen zur Entwicklung der Elektromobilität in Südtirol - Beschluss der Landesregierung Nr. 71 vom 30.01.2018 (für die Gesuche 2018)
Änderung der Richtlinien für Maßnahmen zur Entwicklung der Elektromobilität in Südtirol - Landesgesetz Nr. 79 vom 28.11.1973
Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität. Über dieses Gesetz erfolgt die Finanzierung von Veranstaltungen und weiteren Initiativen zur Förderung der jeweiligen Wirtschaftssektoren, welche von Vereinen, Instituten, Verbänden, Körperschaften und sonstigen Organisationen veranstaltet werden. - Beschluss der Landesregierung Nr. 438 vom 26.04.2016
Anwendungsrichtlinien zum LG Nr. 79/73 für die Gewährung von Beiträgen für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität. - Landesgesetz Nr. 15 vom 20.08.1972, Artikel 35/quinquies
Förderung des Erwerbs von Gewerbebauland. Dieses Gesetz sieht die Förderung des Eigentumserwerbs oder des Erwerbes durch Leasing von Gewerbebauland durch Industrie-, Handwerks- oder Großhandelsunternehmen für die Ansiedelung und Erweiterung ihrer Betriebe vor. - Landesgesetz Nr. 15 vom 20.08.1972, Artikel 35/septies
Erschließung von Gewerbegebieten. Dieses Gesetz sieht die Aufteilung der Kosten für die primäre Erschließung von Gewerbegebieten vor. Bei Gewerbegebieten von Gemeindeinteresse kann das Land Südtirol eine Finanzierung der Kosten in dem in den Anwendungskriterien festgelegten Ausmaß gewähren.