Gewerbegebiete

Gewerbegebiete sind Flächen, die vorwiegend Produktionstätigkeiten in den Bereichen Handwerk, Industrie und Großhandel gewidmet sind. Unter bestimmten Voraussetzungen sind hier auch Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetriebe zulässig, sowie Aus- und Weiterbildungstätigkeiten von Körperschaften ohne Gewinnabsicht.
Die Zuständigkeiten unseres Amtes im Bereich Gewerbegebiete sind:
- die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen vonseiten der Gemeinden für die Erschließung von Gewerbebauland (Gewerbegebiete von Gemeindeinteresse),
- die Bearbeitung von Ansiedlungsverfahren in den Gewerbegebieten von Landesinteresse,
- die Verwaltung der Liegenschaften in Gewerbegebieten von Landesinteresse,
- die Erteilung von ersten Informationen, Beratung zu Gewerbegebieten und Verwaltung der Ansuchen.
Die Erschließung von Gewerbegebieten von Landesinteresse erfolgt durch das Amt für Infrastrukturen und Telekommunikation, jene der Gewerbegebiete von Gemeindeinteresse durch die jeweilige Gemeinde.
Durchführungspläne für Gewerbegebiete von Landesinteresse werden vom Amt für Landesplanung erstellt.