Arbeitsunfälle


Bei schweren und tödlichen Arbeitsunfällen wird eine Unfalluntersuchung verlangt.

Die Unfalluntersuchung hat den Zweck:

  • die Umstände und die Ursachen des Unfalles festzustellen und zu überprüfen, ob die verwendeten Maschinen, Anlagen und Einrichtungen den Sicherheitsvorschriften und den Regeln der Technik entsprechen und festzustellen, ob das Verhalten, die Arbeitsmethoden und die Arbeitsorganisation mit den Sicherheitsvorschriften übereinstimmen;
  • festzustellen, ob eine Verantwortung in Zusammenhang zu missachteten Sicherheitsvorschriften und Regeln der Technik besteht;
  • die verantwortlichen Personen für die missachteten Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang zum Unfall festzustellen und anzuzeigen;
  • die Beweise mittels fotografischer Aufnahme festzuhalten, Beschlagnahmen durchzuführen und alle anderen Aufgaben der Gerichtspolizei durchzuführen;
  • im Falle von missachteten Sicherheitsvorschriften in Zusammenhang zum Unfall oder auf Anfrage der Staatsanwaltschaft einen vollständigen gerichtspolizeilichen Bericht abzufassen;
  • und schlussendlich alle Inspektionsmaßnahmen, mittels Verfügungen und "Anordnungen" durchzuziehen, um Missachtungen von Sicherheitsvorschriften und andere Mängel zu beseitigen; Bei der Kontrollinspektion muss der Arbeitsinspektor sowohl die Abänderungsprojekte prüfen, als auch die Abnahmen der Änderungen an den Maschinen, Anlagen und Einrichtungen durchführen.