- Nummer: 100
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wie lautet die Internet-Adresse der Arbeitsbörse?
- Die Internet-Adresse der Arbeitsbörse lautet: www.provinz.bz.it/arbeitsboerse/
Arbeitsbörse
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- Nummer: 200
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Was kostet die Benützung der Arbeitsbörse?
- Die Benützung der Arbeitsbörse ist kostenlos.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 300
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wo erhalte ich sämtliche Informationen bezüglich der Arbeitsbörse?
- Für alle Fragen bezüglich der Arbeitsbörse wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter:
Heidi Erlacher Agreiter: Tel. +39-0472-821263 oder Ugo Santon: Tel. +39-0472-729161 / +39-0472-821268.
Oder richten Sie Ihre Anfrage an die E-Mail- Adresse: arbeitsboerse@provinz.bz.it
Arbeitsbörse
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- Nummer: 400
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Kann man in der Arbeitsbörse auch Lehrstellenangebote finden?
- Die Lehrstellenangebote sind im Internet unter: www.provinz.bz.it/arbeitsboerse abrufbar.
Lehrstellenangebote
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- Nummer: 500
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Kann man in der Arbeitsbörse auch nach freien Stellen im öffentlichen Dienst suchen?
- Die „Freien Stellen im öffentlichen Dienst in Südtirol“ sind im Internet unter
http://www.provinz.bz.it/arbeit/1903/stellen_d.htm
abrufbar.
Freie Stellen im öffentlichen Dienst in Südtirol
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- Nummer: 600
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Kann man in der Arbeitsbörse auch nach Stellenangeboten außerhalb Südtirols suchen?
- Die Stellenangebote mit Arbeitsort außerhalb Südtirols sind im Internet auf der Seite: https://cert.provinz.bz.it/borsalavoro/ricercaOfferteSimple.jsp abrufbar.
Stellenangebote mit Arbeitsort außerhalb Südtirols
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- Nummer: 700
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wer ist befugt Stellenangebote in der Arbeitsbörse zu veröffentlichen?
- Alle Südtiroler Firmen können Stellenangebote in der Arbeitsbörse veröffentlichen, falls sie in der Handelskammer eingetragen sind und in der Firmendatenbank der Abteilung Arbeit - Arbeitsservice registriert sind.
Auch die Firmen außerhalb Südtirols sind berechtigt, Stellenangebote in der Arbeitsbörse zu veröffentlichen, falls sie die Eintragung in das Handelsregister vorweisen können.
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- Nummer: 800
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Kann man Stellenangebote auch für Dritte, bzw. im Namen Dritter in der Arbeitsbörse veröffentlichen?
- Die Tätigkeit der Personalsuche - und Vermittlung ist an eine entsprechende Genehmigung des Arbeitsministeriums gebunden. Man darf daher für Dritte bzw. im Namen Dritter die Arbeitsbörse nicht benutzen, da man sich sonst dem Strafbestand "ungesetzliche Arbeitsvermittlung" aussetzen würde.
Arbeitsvermittlungstätigkeit
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- Nummer: 900
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Haben auch private Arbeitsvermittlungsagenturen Zugang zur Arbeitsbörse?
- Die privaten Arbeitsvermittlungsagenturen müssen im Besitz einer offiziellen Zulassung (vom Arbeitsministerium) als Arbeitsvermittlungsagentur sein, damit sie Zugang zur Arbeitsbörse erhalten.
Arbeitsvermittlungstätigkeit
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- Nummer: 1000
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Ich habe das Passwort für die Arbeitsbörse vergessen. Was nun?
- Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich auf der Seite:
www.provinz.bz.it/arbeitsboerse noch einmal mit einem neuen Passwort registrieren.
Sie können aber auch das "vergessene" Passwort mittels E-Mail anfordern: arbeitsboerse@provinz.bz.it
Arbeitsbörse
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- Nummer: 1100
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wann ist ein Stellenangebot online?
- Das Stellenangebot ist sofort online, sobald am Bildschirm folgende Nachricht erscheint:
das Stellenangebot (Nr. ...) wurde erfolgreich gespeichert. Es ist jetzt für ... Tage online.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 1200
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wie lange bleibt das Stellenangebot oder das Stellengesuch online?
- Das Verfallsdatum der Stellenangebote und der Stellengesuche in der Arbeitsbörse ist mit 1 Monat vorgegeben.
Diese Vorgabe kann man aber auch jederzeit ändern. Maximal bleibt das Stellenangebot oder das Stellengesuch 3 Monate online.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 1300
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wie kann eine "Südtiroler Firma" Ihr/e Stellenangebot/e in der Arbeitsbörse veröffentlichen?
- Der Betrieb muss sich zuerst auf der Seite:
www.provinz.bz.it/arbeitsboerse registrieren.
Falls der Betrieb den Firmencode nicht kennt, so kann er diesen über E-Mail anfordern. Dazu sind die Firmenbezeichnung, Gemeinde, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Hat der Betrieb die Zugangsdaten erhalten, kann er sich für die Arbeitsbörse registrieren.
Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass dieselben Daten verwendet werden, die bei der Anforderung mitgeteilt wurden (auf Schreibweise und Leerzeichen achten!).
Registrierung Südtiroler Firmen
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- Nummer: 1400
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wie kann eine "Firma außerhalb Südtirols" ihr/e Stellenangebot/e in der Arbeitsbörse veröffentlichen?
- Der Betrieb muss sich zuerst auf der Seite:
www.provinz.bz.it/arbeitsboerse registrieren.
Um sich für die Arbeitsbörse registrieren zu können, muss der Betrieb seine Firmenkennzahl kennen. Falls der Betrieb die Firmenkennzahl nicht kennt, so kann er diese über E-Mail anfordern. Dazu muss die Firmenbezeichnung, Gemeinde, Telefonnummer und E-Mail Adresse angegeben werden. Hat der Betrieb die Firmenkennzahl erhalten, so kann er sich registrieren. Bei der Registrierung ist darauf zu achten, dass die selben Daten angegeben werden wie bei der Anforderung.
Registrierung für Firmen außerhalb Südtirols
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- Nummer: 1500
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Welche Voraussetzungen sind notwendig, um sich als "in Südtirol Ansässige/r" für die Arbeitsbörse registrieren zu können?
- Als "in Südtirol Ansässige" können sich nicht nur Personen registrieren, die effektiv in der Provinz Bozen ansässig sind, sondern alle Personen, die eine Matrikelnummer vom provinzialen Sanitätsdienst haben, alle Personen, die in der Provinz Bozen als abhängige/r Arbeitnehmer/in gearbeitet haben, alle Personen, die in der Provinz Bozen geboren sind und alle Personen, die in den Genuss von Leistungen vonseiten des lokalen Sanitätsdienstes gekommen sind.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 1600
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Werden bei der Veröffentlichung des Stellengesuches in der Arbeitsbörse auch meine persönlichen Daten im Internet bekanntgegeben?
- Aus Datenschutzgründen werden die persönlichen Daten, Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Wohnort, im Internet nicht veröffentlicht. Es werden lediglich die Kontaktangaben, Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse in der Arbeitsbörse bekanntgegeben. Eine Anzeige kann aber auch anonym, ohne Anzeige der Kontaktangaben, veröffentlicht werden.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 1700
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wie kann ich als "in Südtirol Ansässige/r" ein Stellengesuch in der Arbeitsbörse veröffentlichen?
- Als "Ansässige/r in Südtirol" müssen Sie sich auf der Seite: www.provinz.bz.it/arbeitsboerse ("Sich bewerben und Stellengesuch ändern") registrieren.
Für die Registrierung in der Arbeitsbörse sind folgende Angaben notwendig:
Nachname, Name, Geschlecht, Steuernummer, Matrikelnummer, Geburtsdatum, E-Mail und Passwort.
Ihre Steuernummer und Matrikelnummer können Sie Ihrem Personalausweis für Krankenbetreuung entnehmen. Nachdem Sie sich einmal registriert haben, können Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernamen (=Matrikelnummer) und Passwort anmelden.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 1800
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wie kann ich als "nicht in Südtirol Ansässige/r" ein Stellengesuch in der Arbeitsbörse veröffentlichen?
- Als "nicht in Südtirol Ansässige/r" müssen Sie sich auf der folgenden Seite: www.provinz.bz.it/arbeitsboerse ("Sich bewerben und Stellengesuch ändern") registrieren. Für die Registrierung in der Arbeitsbörse sind folgende Angaben notwendig: persönlichen Daten, Geburt, Wohnsitz und Passwort. Nachdem Sie sich einmal registriert haben, können Sie sich einfach mit Ihrem Benutzernamen (=Matrikelnummer) und Passwort anmelden.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 1900
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Kann ich mehrere Stellengesuche in der Arbeitsbörse veröffentlichen?
- Man kann nur ein Stellengesuch in der Arbeitsbörse veröffentlichen.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 2000
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Kann ich ein bestehendes Stellengesuch in der Arbeitsbörse auch ändern oder löschen?
- Um ein bestehendes Stellengesuch in der Arbeitsbörse zu ändern oder zu löschen, müssen Sie sich einfach auf der Seite:
www.provinz.bz.it/arbeitsboerse
mit Ihrem Benutzernamen (=Matrikelnummer) und Passwort anmelden.
Alle Angaben, außer die Wohnadresse, können geändert werden (diese scheint aber auf keiner Webseite auf!).
Arbeitsbörse
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- Nummer: 2200
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Was ist die Matrikelnummer?
- Die Matrikelnummer ist jene Nummer mit 2 Querstrichen, die auf Ihrem Personalausweis für Krankenbetreuung steht. Sollten Sie Ihre Matrikelnummer nicht kennen, so können Sie diese, durch Mitteilung der persönlichen Daten (Nachname, Name und Geburtsdatum) an die Abteilung Arbeit - Arbeitsservice, anfordern.
Arbeitsbörse
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- Nummer: 2300
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Wie muss ich die Matrikelnummer bei der Registrierung für die Arbeitsbörse eingeben?
- Um sich für die Arbeitsbörse zu registrieren, können Sie die Matrikelnummer auf zwei verschiedene Arten eingeben:
entweder mit 2 Querstrichen (so wie sie auf dem Personalausweis für Krankenbetreuung steht) oder ohne Querstriche, d.h. Sie geben die Zahlen zwischen den 2 Querstrichen ohne die letzten beiden Zahlen, die für das Geburtsjahr stehen, ein:
z.B. 6F1/50475971/1 => 504759
Arbeitsbörse
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- Nummer: 2400
- Autor: LM
- Letzte Aktualisierung: 25.07.2008
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- Was ist ein Info-Point?
- In allen Arbeitsvermittlungszentren der Autonomen Provinz Bozen stehen für die Kunden sogenannte Info-Points zur Verfügung.
Mit dem Projekt "SISAM" (Selbstinformationssystem für die Arbeitsvermittlung) verfolgt die Südtiroler Landesverwaltung die Zielsetzung, dem Bürger unfassende Informationen zum Thema Arbeit und Arbeitsvermittlung zugänglich zu machen:
Arbeitsbörse für Arbeitnehmer - Stellengesuch aufgeben und Stellenangebote suchen; Arbeitsbörse für Arbeitgeber - Stellenangebote aufgeben und nach Bewerbern suchen; Sommerjobbörse für Schüler und Studenten;
Zugriff auf die verschiedenen Dienste im Südtiroler Bürgernetz.
Info-Point
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- Nummer: 100
- Autor: JA
- Letzte Aktualisierung: 15.10.2003
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- Ist der Ausbildungs-und Arbeitsvertrag noch anwendbar?
- Nein. Das Legislativdekret Nr. 275 vom 10.09.2003 hat den Ausbildungsvertrag bei privaten Arbeitsgebern abgeschafft.
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- Nummer: 300
- Autor: JA
- Letzte Aktualisierung: 15.10.2003
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- Gibt es einen Ersatz für die Ausbildungs- und Arbeitsverträge?
- Der sogenannte "Eingliederungsvertrag" tritt an die Stelle des Ausbildungs- und Arbeitsvertrages und soll die Einstellung von Menschen fördern, die bei der Arbeitsuche benachteiligt sind. Bei diesem Vertrag ist es nicht mehr notwendig eine Genehmigung einzuholen.
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- Nummer: 100
- Autor: PP
- Letzte Aktualisierung: 13.08.2008
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- Wo bekomme ich Auskünfte arbeitsrechtlicher Natur bzw. wo kann ich eine Anzeige erstatten?
- Das Amt für sozialen Arbeitsschutz verfügt über ein eigenes Anzeigen-und Informationsbüro, an welches sich der Bürger wenden kann.
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- Nummer: 120
- Autor: pp
- Letzte Aktualisierung: 24.01.2006
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- Ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt und warte nun schon seit zwei Monaten auf die Abfertigung und den letzten Lohn. Mein früherer Arbeitgeber vertröstet mich immer wieder, aber Geld erhalte ich dennoch keines. Was kann ich unternehmen?
- Sie können sich an eine Gewerkschaft, an einen Rechtsanwalt wenden oder beim Amt für sozialen Arbeitsschutz einen Inspektionsantrag einreichen. Dieser wird an die Schlichtungskommission beim Arbeitsservice weitergeleitet. Sie können beim Schlichtungsversuch persönlich erscheinen oder sich durch eine Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Sollte der Schlichtungsversuch scheitern, wird eine Inspektion beim Arbeitgeber durchgeführt. Dabei wird er schriftlich aufgefordert, das Lohnguthaben und die Abfertigung auszubezahlen.
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- Nummer: 140
- Autor: pp
- Letzte Aktualisierung: 24.01.2006
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- Ich habe beim INPS- Auszug festgestellt, dass eines meiner Arbeitsverhältnisse nicht aufscheint. Es handelt sich um eine freie und koordinierte Mitarbeit, die ich neben meinem Teilzeitverhältnis, das us dem INPS-Auszug auch richtig hervorgeht, ausgeübt habe. An wen kann ich mich wenden bzw. was muss ich unternehmen?
- Sie sollten kontrollieren , ob Sie die Eintragung bei der Sonderverwaltung des INPS beantragt haben. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie beim INPS. Die Eröffnung einer Position ist nämlich Pflicht des Auftragnehmers. Die Einzahlung der Sozialabgaben hingegen erfolgt durch den Auftraggeber. Bei unterlassener Einzahlung der Sozialabgaben können Sie sich an den Inspektionsdienst des INPS wenden oder beim Amt für sozialen Arbeitsschutz einen Inspektionsantrag einreichen.
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- Nummer: 200
- Autor: MS
- Letzte Aktualisierung: 17.04.2004
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- Wo bekomme ich Informationen über die Versicherung der Handelsvertreter und -agenten ENASARCO?
- Bei Herrn Zeni, Telefon 0461/822446 direkt bei der ENASARCO in Trient.
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- Nummer: 300
- Autor: MS
- Letzte Aktualisierung: 17.04.2004
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- Wo bekomme ich Informationen über die Sozialversicherung des Schauspielwesens ENPALS?
- Bei Herrn Scapin, Telefon 041/717422 direkt bei ENPALS in Venedig.
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- Nummer: 100
- Autor: PP
- Letzte Aktualisierung: 13.08.2008
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- Gibt es das Arbeitsbuch noch?
- Nein. Durch Art. 8 des Legislativdekretes Nr. 297/2002 wurde das Gesetz Nr. 112/35, welches die Bestimmungen betreffend das Arbeitsbuch geregelt hat, abgeschafft. Ab 30.01.2003 benötigen Arbeitnehmer (inländische wie ausländische) demnach kein Arbeitsbuch mehr. Ab dem gleichen Datum entfallen auch die entsprechenden Eintragungspflichten des Arbeitgebers.
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- Nummer: 200
- Autor: PP
- Letzte Aktualisierung: 13.08.2008
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- Was soll mit dem nicht mehr benötigten Arbeitsbuch geschehen?
- Es empfiehlt sich in jedem Fall, das nicht mehr benötigte Arbeitsbuch aufzubewahren, da es Informationen und Bestätigungen über geleistete Arbeitsverhältnisse enthält, die für den Betroffenen auch in Zukunft wichtig sein können.
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- Nummer: 100
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Was ist ein Anvertrauungsabkommen?
- Das Anvertrauungsabkommen ist eine Vereinbarung zur gesetzlichen Absicherung eines Arbeitseingliederungsprojektes in privaten und öffentlichen Betrieben. Durch dieses Projekt wird die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt gefördert. Die Vertragspartner sind der/die Arbeitgeber/in, die Abteilung Arbeit und die betreffende Person. Im Rahmen dieses Abkommens bieten die Arbeitseingliederer/innen des Arbeitsservices eine pädagogische Beratung in Bezug auf das Arbeits- und auf das Sozialverhalten an. In Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten sorgen sie durch regelmäßige Besuche im Betrieb für die Begleitung am Arbeitsplatz.
http://www.provinz.bz.it/arbeit/publ/publ_getreso.asp?PRES_ID=11840
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- Nummer: 105
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Welche Personen haben Anspruch auf ein Anvertrauungsabkommen?
- Das Anvertrauungsabkommen ist für Menschen im erwerbsfähigen Alter gedacht, welche aufgrund einer Behinderung nicht die Voraussetzungen haben, sich eigenständig eine Arbeit zu verschaffen, wie vom zuständigen Fachdienst des Sanitätsbetriebes bescheinigt. Dieser Fachdienst begleitet das Arbeitseingliederungsprojekt gemeinsam mit dem Arbeitsamt.
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- Nummer: 110
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Erlaubt das Invaliditätszeugnis die Aktivierung eines Anvertrauungsabkommens?
- Nein, da das Invaliditätszeugnis nur die Art und den Prozentsatz der Behinderung bescheinigt, aber nicht die Arbeitsfähigkeit erklärt.
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- Nummer: 115
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Welche Dauer hat ein Anvertrauungsabkommen?
- Die Dauer eines Anvertrauungsabkommens liegt zwischen 3 und 12 Monaten und ist erneuerbar. Ein Anvertrauungsabkommen kann auf Anfrage der Vertragspartner vorzeitig aufgelöst werden.
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- Nummer: 120
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Welche Verpflichtungen hat der Betrieb und welche Kosten übernimmt er im Rahmen eines Anvertrauungsabkommens?
- Der Betrieb soll eine Bezugsperson, welche die betroffene Person im Betrieb unterstützt und ihr die nötigen Anweisungen erteilt, bestimmen. Er sorgt für die Vergütung der Verpflegung und der Transportspesen zum Arbeitsplatz.
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- Nummer: 125
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Entspricht ein Anvertrauungsabkommen einem Arbeitsvertrag?
- Nein, ein Anvertrauungsabkommen ist kein Arbeitsvertrag; daher sind weder eine Entlohnung noch eine Überweisung der Sozialversicherungsbeiträge (NISF) vorgesehen.
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- Nummer: 130
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Ist beim Anvertrauungsabkommen für die geleistete Tätigkeit eine Bezahlung vorgesehen?
- Die betroffene Person erhält ein monatliches Taschengeld von Seiten des Landes. Die Auszahlung des Taschengeldes erfolgt aufgrund der effektiv geleisteten Arbeitszeiten. Für 40 Wochenstunden ist ein Betrag von 464,00 Euro vorgesehen. Das Taschengeld wird innerhalb des 20. Tages des darauffolgenden Monats überwiesen.
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- Nummer: 135
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Ist das Taschengeld aus den Anvertrauungsabkommen steuerpflichtig?
- Das Taschengeld ist nicht steuerpflichtig, da das Taschengeld nicht als Einkommen betrachtet wird. Bei sonstigen Dienstleistungen, die z. B. von der Bezirksgemeinschaft angeboten werden (Wohngemeinschaft, betreutes Wohnen, finanzielle Unterstützung), wird es mitberücksichtigt.
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- Nummer: 140
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Ist das Taschengeld aus den Anvertrauungsabkommen mit der Zivilinvalidenrente vereinbar?
- Ja, da das Taschengeld nicht als Einkommen betrachtet wird.
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- Nummer: 145
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Hat man Anspruch auf Ruhetage während eines Anvertrauungsabkommens?
- Ja. Die Ruhetage werden aufgrund der Wochentätigkeit berechnet. Bei einer 5-Tage Woche entspricht dies 2,5 freien Tagen pro Monat. In einem Jahr hat man folglich Anrecht auf 30 freie Tage. Bei einer 6-Tage Woche sind dies 3 Tage pro Monat. In einem Jahr hat man folglich Anrecht auf 36 freie Tage. Die Ruhetage müssen vor Beendigung des Anvertrauungsabkommens genossen werden.
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- Nummer: 150
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Müssen die Abwesenheiten wegen Krankheit, Arztbesuchen oder Kuren während eines Anvertrauungsabkommens bescheinigt werden?
- Ja, diese Abwesenheiten sind mit einem ärztlichen Zeugnis zu bescheinigen.
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- Nummer: 155
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Gibt es verschiedene Arten von Anvertrauungsabkommen die in die Wege geleitet werden?
- Ja, das Anvertrauungsabkommen sieht drei Projektarten vor, die sich aufgrund ihrer Ziele unterscheiden: das Anlern - Beobachtungsprojekt, das Anstellungsvorbereitungsprojekt und das Projekt zur betreuten Arbeitseingliederung.
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- Nummer: 160
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Was ist ein Anlern - Beobachtungsprojekt?
- Das Anlern - Beobachtungsprojekt leitet die erste Phase des Anvertrauungsabkommens ein und hat das Ziel, die interessierte Person anhand einfacher und konkreter Tätigkeiten in einem Betrieb in ihrem Verhalten und in ihren Fertigkeiten zu beobachten und anzulernen. In der Regel dauert das Projekt maximal 3 Jahre. Im Ausnahmefall wird es um ein weiteres Jahr verlängert.
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- Nummer: 165
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Was ist ein Anstellungsvorbereitungsprojekt?
- Das Anstellungsvorbereitungsprojekt führt die Anlernungs-Beobachtungsphase des Anlern - Beobachtungsprojektes fort, wenn bestimmte Kenntnisse und Eigenschaften erreicht worden sind und die in absehbarer Zeit in ein reguläres Arbeitsverhältnisses umgemünzt werden können. In der Regel dauert das Projekt maximal 1 Jahr. Im Ausnahmefall wird es um ein weiteres Jahr verlängert.
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- Nummer: 170
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Was ist ein Projekt zur betreuten Arbeitseingliederung?
- Das Projekt zur betreuten Arbeitseingliederung bietet die Möglichkeit Menschen mit einer mittleren bis schweren Behinderung, welche eine Anstellung nicht zulässt, auf unbestimmte Zeit eine geschützte Beschäftigung in der Arbeitswelt zu gewähren.
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- Nummer: 200
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Was sieht das Pflichtvermittlungsgesetz vor?
- Das Gesetz Nr. 68/99 über das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung regelt die Pflichtvermittlung von Invaliden. Für die gezielte Vermittlung in private und öffentliche Betriebe, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, sind spezifische Ranglisten für Menschen mit Behinderung vorgesehen, wo sie sich eintragen sollen. Unter gezielter Vermittlung versteht man die verschiedenen Maßnahmen zur bestmöglichen Förderung der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung. Dies geschieht durch eine angemessene Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Personen, durch Arbeitsplatzanalysen und durch Unterstützungsformen.
http://www.provinz.bz.it/arbeit/gesetze/index.htm
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- Nummer: 205
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Wer hat Anrecht auf die Pflichtvermittlung?
- Personen mit einer Zivilinvalidität von mindenstens 46% oder mit einer Arbeitsinvalidität von mindestens 34% haben Anrecht auf Eintragung in die Rangliste für die Pflichtvermittlung. Dabei muss man arbeitslos und im erwerbsfähigen Alter sein.
http://www.provinz.bz.it/arbeit/gesetze/index.htm
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- Nummer: 210
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Was muss man machen, um in die Pflichtvermmittlungslisten eingetragen zu werden?
- Dafür braucht man das Invaliditätszeugnis und den Befund der Behinderungsarten für die gezielte Vermittlung. Zivilinvaliden müssen die Ansuchen an die Ärztekommission des zuständigen Sanitätsbetriebes einreichen und Arbeitsinvaliden beim I.N.A.I.L.. Anschließend können beide beim Arbeitsservice mit dieser Dokumentation um Eintragung in die Rangliste der gezielten Vermittlung ansuchen.
http://www.provinz.bz.it/arbeit/formulare/formulare4_d.htm
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- Nummer: 215
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Wieviele Mitarbeiter mit Behinderung müssen verpflichtete Betriebe beschäftigen?
- Von 15 bis 35 Mitarbeitern - 1 Person; von 36 bis 50 Mitarbeitern - 2 Personen; ab 51 Mitarbeitern - 7% der effktiv Bediensteten. Dabei sind für die Berechnung der Pflichtquote laut geltender Bestimmungen bestimmte Mitarbeiter auszuschließen.
http://www.provinz.bz.it/arbeit/formulare/formulare4_d.htm
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- Nummer: 220
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Gibt es finanzielle Unterstützungen zur Förderung der Aufnahmen von Menschen mit Behinderung?
- Private Betriebe haben die Möglichkeit um eine volle oder teilweise Rückvergütung der Sozialabgaben der aufgenommen Menschen mit Behinderung anzusuchen. Diese Begünstigungen werden auf Grund der Art der Invalidität und des Invaliditätsgrades bemessen. Zudem sind für die Anpassung des Arbeitsplatzes oder für die Beseitigung von architektorischen Barrieren auch finanzielle Unterstützungen vorgesehen. Die notwendigen Anfragen können beim Arbeitsservice eingereicht werden.
http://www.provinz.bz.it/arbeit/formulare/formulare4_d.htm
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- Nummer: 225
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Ist bei der Pflichtaufnahme die Probezeit vorgesehen?
- Ja, und die Dauer hängt vom jeweligen Kollektivvetrag des Betriebes ab.
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- Nummer: 230
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Welche Arbeitsmöglichkeiten gibt es in öffentlichen Verwaltungen?
- Alle ausgeschriebene Stellen in der öffentlichen Verwaltung sind auch den Invaliden zugänglich, sofern die verlangten Kriterien, wie Studientitel und Zweisprachigkeitsnachweis, erfüllt sind und es die Invalidität zulässt. Die Pflichtaufnahme von Menschen mit Behinderung in den öffentlichen Körperschaften erfolgt mittels Wettbewerb, mittels Auswahlverfahren oder durch namentliche Aufnahme, sofern ein Aufnahmeprogramm vorliegt.
http://www.provinz.bz.it/arbeit/rundschreiben/publ_getreso.asp?PRES_ID=7916
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- Nummer: 235
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Was bestimmt eine Pflichtaufnahme?
- Die Unbedenklichkeitserklärung des Arbeitsservices bestimmt ob die Aufnahme als Pflichteinstellung gilt.
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- Nummer: 240
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Welche Mitarbeiter mit Invalidität können als Pflichteinstellung anerkannt werden?
- Um eine Anerkennung als Pflichteinstellung während des Arbeitsverhältnisses vornehmen zu können, müssen Zivilinvaliden mindestens 60% und Arbeitsinvaliden mindestens 34% an Invalidität aufweisen. Dafür muss man beim Arbeitsservice eine Anfrage um Anerkennung als Pflichteinstellung, mit beigelegter Invaliditätbestätigung, einreichen. Auch Menschen mit Behinderung, die vor Beginn des Arbeitsverhältnisses mindestens 60% an Invalidität aufweisen, können nachträglich als Pflichteinstellungen anerkannt werden. Diese zweite Moglichkeit beschränkt sich auf Privatbetriebe.
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- Nummer: 245
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Kann ein Arbeitnehmer wegen eingtretener Invalidität entlassen werden?
- Der Arbeitgeber/Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Arbeitsplatz zu garantieren, sollte nicht festgestellt werden, dass die Fortführung der ausgeübten Tätigkeit oder anderen geigneten Aufgaben nicht mehr möglich ist. Die Überprüfung der Vereinbarkeit der Tätigkeit mit der Behinderung ist Zuständigkeit der gesetzlich vorgesehenen ärztlichen Organe.
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- Nummer: 250
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Kann ein Betrieb von der Pflicht zur Aufnahme von Menschen mit Behinderung befreit werden?
- Ja. Es muss sich dabei jedoch um einen Betrieb handeln, der insgesamt mindestens 36 Angestellte beschäftigt.
Um von dieser Verpflichtung befreit zu werden, muss der Betrieb einen entsprechenden Beitrag entrichten.
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- Nummer: 255
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Wie geht ein Betrieb in Südtirol vor, um die Genehmigung zur Befreiung von der Aufnahme von Menschen mit Behinderung zu erhalten?
- Der Betrieb muss einen entsprechenden Antrag beim Arbeitsservice einreichen, in dem genau begründet wird, weshalb der Antrag um Befreiung von der Aufnahme von Menschen mit Behinderung eingereicht wird. Die Befreiung ist nämlich nur dann möglich, wenn es sich um hochqualifizierte, anstrengende oder gefährliche Tätigkeiten im Betrieb handelt. Die Befreiung kann außerdem auch dann gewährt werden, wenn es nicht möglich ist, eine Stelle für die gezielte Vermittlung zu finden oder wenn der Betrieb die Bescheinigung bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen benötigt, um an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen.
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- Nummer: 260
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Welcher Beitrag muss vom Betrieb entrichtet werden, sollte er zur Befreiung ermächtigt worden sein?
- Der Beitrag beträgt 30,64 Euro pro Tag für jede Person mit Behinderung, für die der Betrieb von der Aufnahme befreit worden ist. Der Betrieb überweist den geschuldeten Betrag trimestral für den Zeitraum, für den er ermächtigt worden ist.
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- Nummer: 265
- Autor: DB
- Letzte Aktualisierung: 14.08.2008
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- Hat die Befreiung von der Aufnahme von Menschen mit Behinderung unbegrenzte Gültigkeit?
- Nein. Die Befreiung von der Aufnahme von Menschen mit Behinderung kann nur für eine bestimmte Zeit gewährt werden (in der Provinz Bozen für höchstens 2 Jahre). Die Befreiung kann mit einem neuen Antrag verlängert werden, sofern die Bedingungen, die zur Befreiung geführt haben, noch bestehen und sofern es nicht möglich ist, eine Möglichkeit der gezielten Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu finden.
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- Nummer: 100
- Autor: SF
- Letzte Aktualisierung: 13.08.2008
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- Wem kann der Arbeitsverdienststern verliehen werden?
- Der Arbeitsverdienststern kann an italienische Staatsbürger beiderlei Geschlechtes verliehen werden, sofern sie als Arbeiter, Angestellte oder Führungskräfte von privaten Betrieben (auch mit öffentlicher Tätigkeit, z.B. Telecom), von Genossenschaften (auch als Genossenschaftsmitglieder), von Gewerkschaften, von Unternehmerverbänden oder von national anerkannten Vereinigungen beschäftigt sind oder waren.
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- Nummer: 200
- Autor: SF
- Letzte Aktualisierung: 01.10.2008
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- Welche Voraussetzungen muß man erfüllen, um den Arbeitsverdienststern verliehen zu bekommen?
- Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft, Mindestalter von 50 Jahren, eine mindestens 25-jährige ununterbrochene Tätigkeit in einem oder mehreren Unternehmen (nur Privatwirtschaft), Verdienste (erworben durch Sachkundigkeit, Arbeitsamkeit und vorbildlichen Lebenswandel), Verdienste (erworben aufgrund von technischen bzw. organisatorischen Erneuerungen oder Erfindungen, mittels welcher die Arbeitsvorgänge effizienter gestaltet werden konnten).
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- Nummer: 300
- Autor: SF
- Letzte Aktualisierung: 01.10.2008
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- Wo und innerhalb wann muß der entsprechende Antrag gestellt werden?
- Die Gesuche um Verleihung des Arbeitsverdienststernes müssen an das Amt für sozialen Arbeitsschutz gerichtet werden, und zwar innerhalb der unaufschiebbaren Frist des 31. Oktober eines jeden Jahres.
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- Nummer: 400
- Autor: SF
- Letzte Aktualisierung: 01.10.2008
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- Welche Dokumente und Unterlagen sind dem Gesuch um Verleihung des Arbeitsverdienststernes beizulegen?
- Geburtsschein oder einschlägige Selbsterklärung, Bescheinigung über den Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft oder einschlägige Selbsterklärung, Arbeitszeugnis bzw. -zeugnisse über die geleisteten Dienstjahre bis zum Tag der Gesuchsstellung oder der Versetzung in den Ruhestand, Lebenslauf, Zeugnis über besondere Sachkundigkeit sowie Arbeitsamkeit und vorbildlichen Lebenswandel, Einwilligung zur Verwendung der persönlichen Daten laut Legislativdekret 196/2003
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- Nummer: 20
- Autor: G.A.
- Letzte Aktualisierung: 21.07.2008
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- Was besagt die Bestimmung über den Beginn des arbeitsfähigen Alters?
- Artikel 1, Abs. 622 des Gesetzes Nr. 296/2006 (Finanzgesetz 2007) verfügt, dass das Mindestalter für den Arbeitsbeginn seit dem 01.09.2007 auf 16 Jahre angestiegen ist. Eine Ausnahme gilt für Lehrlinge: diese können bereits mit 15 Jahren eingestellt werden.
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- Nummer: 100
- Autor: GA
- Letzte Aktualisierung: 21.07.2008
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- Wie kann der Arbeitslosenstatus erworben werden ?
- Die interessierte Person weist den Zustand der Arbeitslosigkeit oder Beschäftigungslosigkeit nach, indem sie beim Arbeitsservice vorstellig wird und gleichzeitig ihre sofortige Bereitschaft erklärt, eine angemessene Arbeit anzunehmen beziehungsweise zu suchen.
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- Nummer: 110
- Autor: G.A.
- Letzte Aktualisierung: 21.08.2008
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- Welche Möglichkeit der Anerkennung des Arbeitslosenstatus sieht das Rundschreiben des NISF Nr. 275/1957 vor ?
- Das Rundschreiben des NISF Nr. 275/1957 sieht auf Seite 817 vor, dass Arbeitnehmer(Innen), die gleichzeitig zwei untergeordnete Arbeitsverhältnisse unterhalten und von einem Arbeitgeber entlassen werden, nach dem geltenden Gesetz als arbeitslos anerkannnt werden können. Dies setzt voraus, dass das Einkommen der verbleibenden Arbeitsstelle nicht das persönliche steuerfreie Mindesteinkommen überschreiten darf. Im Jahr 2007 beträgt die Höhe des persönlichen, steuerfreien Mindesteinkommens für unselbständige Arbeit Euro 8.000 Wenn eine Erklärung zum Ersatz einer beeideten Bezeugungsurkunde vorliegt, aus der hervorgeht, dass das genannte Mindeseinkommen voraussichtlich nicht überschritten wird, ist die Anerkennung des Arbeitslosenstatus vorgesehen.
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- Nummer: 149
- Autor: G.A.
- Letzte Aktualisierung: 06.02.2008
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- Wie wird das persönliche steuerfreie Mindesteinkommen für die Beibehaltung des Arbeitslosenstatus nach Artikel 4 des Gv.D. Nr. 181/2000, abgeändert durch Artikel 5 des Gv.D. Nr. 197/2002 für Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen berechnet ?
- Der Artikel 4 des GvD. Nr. 181/2000, abgeändert durch Artikel 5 des Gv.D. Nr. 197/2002 besagt, dass die Beibehaltung des Arbeitslosenstatus dann möglich ist, wenn das persönliche Einkommen aus Arbeitsleistungen, das steuerfreie Mindesteinkommen aus unselbständiger Arbeit (Euro 8.000 im Jahr 2007 - noch ist keine neue no-tax-area für das Jahr 2008 festgelegt) nicht überschreitet. Das Gesetz zur Beibehaltung des Arbeitslosenstatus berücksichtigt also nur das Einkommen, das aus Arbeitsleistungen stammt, nicht aber das Arbeitslosengeld. Letzteres bildet auch die Grundlage für die Berechung der Einkommensteuer IRPEF.
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- Nummer: 150
- Autor: GA
- Letzte Aktualisierung: 21.07.2008
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- Welche Voraussetzungen müssen für die Beibehaltung des Arbeitslosenstatus bestehen ?
- Wenn das persönliche steuerfreie Mindesteinkommen, gemäß Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe a) des gesetzesvertretenden Dekretes vom 21.04.2000 Nr. 181 in geltender Fassung, nicht überschritten wird und die Person innerhalb von drei Monaten ab dem ersten Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsservice den schriftlichen Antrag einreicht, ist die Beibehaltung des Arbeitslosenstatus möglich.
Das persönliche, steuerfreie Mindesteinkommen beträgt bei Kunden, die eine unselbständige Tätigkeit ausüben 8.000 Euro und im Fall von Kunden, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, 4.800 Euro.
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- Nummer: 151
- Autor: G.A.
- Letzte Aktualisierung: 21.07.2008
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- Wann kann eine Arbeitnehmerin, die wegen Betriebsschließung entlassen wurde und sich im obliagatorischem Mutterschaftsurlaub befindet, den Arbeitslosenstatus und/oder die Eintragung in die Mobilitätsliste beantragen ?
- Die Arbeitnehmerin kann den Antrag innerhalb von 60 Tagen, nach dem 90. Tag der Geburt ihres Kindes (nach dem Ende des obligatorischen Mutterschaftsurlaubes) beim Arbeitsservice stellen.
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- Nummer: 152
- Autor: G.A.
- Letzte Aktualisierung: 21.07.2008
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- Kann die Anerkennung des Arbeitslosenstatus zuerkannt werden, wenn jemand bereits eine Dienstaltersrente bezieht aber die Grenze des arbeitsfähigen Alters (65. Lebensjahr) noch nicht erreicht hat ?
- Wenn jemand die Grenze des arbeitsfähigen Alters noch nicht erreicht hat, und eine Dienstaltersrente bezieht, die den Betrag des Lebensminimums nicht übersteigt, ist die Anerkennung des Arbeitslosenstatus möglich.
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- Nummer: 200
- Autor: GA
- Letzte Aktualisierung: 21.08.2008
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- Wann ist die Aussetzung des Arbeitslosenstatus möglich ?
- Gemäß Art. 4 Abs. 1, Buchstabe d) des GvD. Nr. 181/2000 und Art. 12 des D.LH. Nr. 1/2005 kann die Aussetzung des Arbeitslosenstatus bei Antritt einer befristeten Arbeit, die bei Jugendlichen bis zum 25. Lebensjahr und bei Universitätsstudenten bis zum 29. Lebensjahr, die Höchstdauer von vier Monaten nicht überschreitet, beantragt werden. Bei Erwachsenen kann die Aussetzung des Arbeitslosenstatus beantragt werden, wenn die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnis acht Monate nicht übersteigt.
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- Nummer: 225
- Autor: G.A.
- Letzte Aktualisierung: 21.07.2008
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- Welche Beitragsbegünstigungen sieht das Gesetz Nr. 407/1990 für die unbefristete Aufnahme von bestimmten Arbeitnehmer(Innen) zu Gunsten der Betriebe vor ?
- Betriebe, die Arbeitnehmer(Innen), die seit mehr als 24 Monate arbeitslos sind oder bei denen das Verfahren der außerordentlichen Lohnausgleichskasse seit 24 Monate anhängig ist, mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag aufnehmen, zahlen gemäß Artikel 8, Absatz 9 des Gesetzes Nr. 407/1990 für 36 Monate 50 % der anfallenden Sozialabgaben.
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- Nummer: 226
- Autor: G.A.
- Letzte Aktualisierung: 21.07.2008
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- Besteht für Arbeitskräfte, die wegen Personalreduzierung entlassen und in die Mobilitätsliste eingetragen werden ein Vorrecht auf Wiedereinstellung beim gleichen Betrieb ?
- Das Vorrecht auf Wiedereinstellung besteht gemäß Art. 8, Abs. 1 des Gesetzes Nr. 223/1991 und kann innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der erfolgten Entlassung geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin den Nachweis erbringt, dass der gleiche Betrieb in diesem Zeitraum eine neue Arbeitskraft mit den gleichen Aufgaben eingestellt hat.
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