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Gemeinschaften
Mit dem Gemeinschaftsbogen werden die ständig in Gemeinschaftseinrichtungen wohnhaften Personen (Alters- und Pflegeheime, Klöster, Haftanstalten, Krankenhäuser usw.) und die vorübergehend anwesenden Personen erhoben. Wie mit dem Haushaltsbogen werden die Personen ohne ständigen Wohnort auch mit dem Gemeinschaftsbogen anonym, also ohne Angabe des Namens, erfasst.
Zusätzlich zu den persönlichen Angaben über Staatsbürgerschaft, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und vorherigen Wohnort wird im Gemeinschaftsbogen auch nach dem Grund für den Aufenthalt in der Gemeinschaft gefragt.
Nähere Informationen zu den einzelnen erhobenen Merkmalen finden sich im Gemeinschaftsbogen CP2 (PDF Format).
Über den folgenden Link kann die Ausfüllhilfe zum Gemeinschaftsbogen (PDF Format) geöffnet werden.
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