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Rente
Hausfrauenrente
Sie ist vorwiegend für jene Hausfrauen gedacht, die aus einer Pflichtversicherung das Anrecht auf die Altersrente nicht erreichen.
Es sind keine neuen Beitritte mehr möglich!
Freiwillige Weiterversicherung der Rentenversicherung für Hausfrauen
Der Zuschuss besteht in einem finanziellen Beitrag zur Unterstützung für die freiwillige Weiterzahlung der Rentenversicherung und steht Personen zu, die im Haushalt tätig sind und sich der Kindererziehung oder sich der Pflege von Familienangehörigen widmen. Der Zuschuss wird auf jeden Fall augezahlt, vorausgesetzt dass, die Antrag stellende Person das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vollendet hat.
weitere InformationenZuschuss zum Aufbau einer Zusatzrente für Hausfrauen
Der Beitrag sieht einen finanziellen Beitrag zur Unterstützung für die Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds vor und zwar für Personen, die ausschließlich im Haushalt tätig sind und sich der Erziehung minderjähriger Kinder und/oder sich der Pflege von Familienangehörigen widmen. Der Zuschuss wird auf jeden Fall augezahlt, vorausgesetzt dass, die Antrag stellende Person das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vollendet hat.
weitere InformationenRentenmäßige Absicherung Erziehungszeiten
Diese Maßnahme sieht einen finanziellen Zuschuss zur Rentenabsicherung für Mütter und Väter vor, die sich der Erziehung der Kinder unter 3 Jahren widmen.
weitere InformationenRentenmäßige Absicherung Pflegezeiten
Diese Maßnahme sieht einen finanziellen Zuschuss zur Rentenabsicherung für jene Personen vor, die schwer pflegedeürftige Angehörige zu Hause betreuen.
weitere InformationenZuschuss auf Rentenversicherung der Bauern Halb- und Teilpächter
Zuschuss für die Rentenabsicherung auf die beim NISF eingezahlten Vorsorgebeiträge seitens der Bauern, Halb- und Teilpächter, deren Landwirtschaftsbetrieb sich in besonders ungünstiger Lage befindet.
weitere InformationenNachkauf von Versicherungszeiten im Ausland
Beitrag für den Rückkauf von Versicherungszeiten für unselbständige Arbeit im Ausland, mit welchem kein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen besteht.
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