Geförderter Wohnbau

Die Wohnbauförderungen

In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen über die verschiedenen Wohnbauförderungen des Landes: von der Erstinformation bis hin zur Abgabe des Gesuches.

In den jeweiligen Diensten sind die Zugangsvoraussetzungen, die Kriterien für die Punktezuweisung, die Förderarten und die erforderlichen Merkmale der zu fördernden Wohnung beschrieben.

Weiters erhalten Sie alle Informationen zur Einreichung des Gesuches: welche Termine Sie einhalten müssen, welche Dokumente sie dem Gesuch beilegen müssen und wo Sie das Gesuch abgeben können.

Alle Informationen bezüglich der Auszahlung eines genehmigten Beitrages, der Anmerkung der Sozialbindung und was die Sozialbindung bedingt finden Sie im unteren Abschnitt „Nach Einreichung des Gesuches“.

Wiedergewinnung

Kauf der Erstwohnung

Neubau der Erstwohnung

Beseitigung architektonischer Hindernisse

Notstandshilfen

Nach Einreichung des Gesuches

In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen zur Auszahlung der genehmigten Förderung, zur Anmerkung der Sozialbindung sowie welchen Bindungen die geförderte Wohnung unterliegt.
Weiters finden Sie auch Informationen zu den Rekursen.

INFORMATIONEN ÜBER ALLE OPERATIONEN BEZÜGLICH DER VERWALTUNG DER GEFÖRDERTEN WOHNUNG WÄHREND DER LAUFZEIT DER SOZIALBINDUNG BIS ZU IHREM ABLAUF

Es wird empfohlen, bevor man die Büros der Mitarbeiter des Amtes für Wohnbauprogrammierung aufsucht, vorher einen Termin zu vereinbaren und zwar direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.

Alternativ sind wir unter der E-Mail Adresse wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it und unter der Tel. Nr. 0471 418720 erreichbar.

 

Auszahlung - Anmerkung und Verpflichtungen der Sozialbindung

Die Wohnbauförderungsmaßnahmen für Kauf, Neubau und Wiedergewinnung der Erstwohnung erfüllen eine soziale Funktion. Um möglichen Spekulationen vorzubeugen,  unterliegen die geförderten Wohnungen bestimmten Regeln.

Rekurse

Der Gesuchsteller kann Rekurs beim Wohnbaukomitee sowohl gegen Maßnahmen des Direktors der Abteilung Wohnungsbau einlegen, wie auch des Institutes für den sozialen Wohnbau.

Weitere Förderungen